Hallo,
ich habe ein dringende Frage:
"gibt es eine Erhöhung des Geldes, welches man zusätzlich zu den erlaubten 350€ verdienen darf - wenn man jetzt Studiengebühren zahlen muss?" Wie soll ich denn sonst das Geld ohne Kredit auftreiben?
Habe da was von §23 Abs.5 gelesen für besondere Kosten zusätlich 205€/mtl.
Stimmt das?
Vielen Dank
Juliane
eine erhöhung des freibetrages von 350 € ist nicht möglich, da die studiengebühren nicht als härtefallbetrag angesehen werden.
gruß
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