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Thema: kann aus gesundheitlichen Gründen der Mutter nicht bei Eltern wohnen... Anspruch?

  1. #1
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    Standard kann aus gesundheitlichen Gründen der Mutter nicht bei Eltern wohnen... Anspruch?

    Mich würde interessieren, ob mein Sohn Anspruch auf Bafög hat.

    Kurz zur Situation:

    Mein Sohn, fast 19, geht auf die FOS, 11. Klasse.

    Er war während seiner Kindheit und Jugend viel fremduntergebracht, aus vielen verzwickten familiären Situationen heraus, auch aus gesundheitlichen Gründen... er hat ADHS, und es war für uns als Familie immer schwierig. Nun war er im Frühjahr ein viertel Jahr wieder zu Hause untergebracht, was sich aber als katastrophal für die Familie herausgestellt hat.
    Wir sind eine Patchworkfamilie, d.h., mein Sohn ist nicht von meinem Mann, und die beiden verstehen sich nicht wirklich gut. Sollte mein Sohn bei uns bleiben müssen, sollen, wollen oder ähnliches, wird aufgrunddessen über kurz oder lang meine Ehe kaputtgehen, was ich auf keinen Fall zulassen möchte. Zudem kommt, dass ich aufgrund dieses ganzen familiären Durcheinander, unter anderem auch durch die Probleme, die mein Sohn all die Jahre gemacht hat, psychisch so angeschlagen bin, dass ich dieses Jahr 10 Wochen stationär in psychiatrischer Behandlung war und noch lange nicht wieder gesund bin, und ich weiß, wenn mein Sohn hier wieder einzieht, wird sich mein Gesundheitszustand rapide verschlechtern.
    Bei seinem leiblichen Vater kann er nicht wohnen, da dieser zu weit weg wohnt, und auch eine eigene Familie hat. Zudem hat er zu diesem erst seit ein paar Jahren Kontakt, und auch der geht einseitig von meinem Sohn aus, sein Vater kümmert sich eher gar nicht.
    Mein Sohn bekommt Unterhalt von seinem Vater. Ich bin selber nicht unterhaltsverpflichtet, da ich nicht arbeite, und mein Mann ist natürlich, weil nicht mit ihm leiblich verwandt, nicht unterhaltverpflichtet, soweit ich informiert bin, wenn das falsch sein sollte, bitte verbessert mich.
    Meine Frage: sind oben genannte Gründe Grund genug für den Bezug von Bafög?
    danke schonmal im Voraus für Eure Antworten

  2. #2
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    Standard

    BAföG gibt es nur, wenn die Ausnahmetatbestände nach § 2 Abs. 1a BAföG erfüllt sind.

    Wer hatte das Sorgerecht bis zu seinem 18. Lj.?
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

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