Hallo Leute,
ich beginne zum 01.03.2011 ein mit 400€/Monat vergütetes Praktikum, das 1. Voraussetzung für meinen Studiengang und 2. meinem angestrebten Beruf dient. Dafür muss ich nach Hamburg ziehen. Nun frage ich euch welche Wohnart (WG, Apartment...) ihr mir empfehlt und ob ihr wisst, welche Bezüge ich bekommen kann und wie. Zu meiner Situation:
Aktuell: Zivi
Davor: Abitur
Eltern: geschieden, Vater zahlte Unterhalt
Danach: ab 01.03.2011 für 6 Monate Praktikum in Hamburg
mit 400€ mtl. Vergütung
ab 01.09.2011 Studium in Kempten
Für jede Antwort bin ich überaus dankbar!
Gruß
Nasdneb
Thema BAföG
Antrag auf BAföG beim BAföG Amt (Studentenwerk) im Kempten stellen.
§ 2 Abs. 4 BAföG § 45 BAföG Gesetz - Örtliche Zuständigkeit - Berufsausbildungsförderungsgesetz
§ 45 Abs. 3 BAföG § 45 BAföG Gesetz - Örtliche Zuständigkeit - Berufsausbildungsförderungsgesetz
Der Bedarf richtet sich nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 BAföG (i.d.F. 22. BAföGÄnd.). § 13 BAföG Gesetz - Bedarf für Studierende - Berufsausbildungsförderungsgesetz
Die Anspruchshöhe ist abhängig vom Einkommen u. den persl. Verhältnissen der Eltern.
Die Praktikumsvergütung wird bei Dir nach § 23 Abs. 3 BAföG als Einkommen angerechnet. § 23 BAföG Gesetz - Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden - Berufsausbildungsförderungsgesetz
BAföG
http://www.bafoeg.bmbf.de
* Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
* Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
* Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
* Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.
Danke für deine Information. Zunächst ist die Praktikumssituation für mich interessanter, da diese als nächstes ansteht. Laut deiner Information werden die 400€ voll angerechnet. Kann man dann überhaupt noch was bekommen vom Bafög? Und wie ist es dann mit Wohngeld, Kindergeld und Unterhalt?
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