Hallo. Ich mache eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau. Hatte aber erst einen Vertrag zur verkäuferin, dieser wurde wegen entsprechender leistung ein jahr verlängert auf einzelhandel.
Bekam die letzten 2 jahre 114 euro Berufsausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt.
Nun musste ich dieses ja neu beantragen , weil ich einen neuen Ausbildungsvertrag habe.
Jetzt bekomme ich aufeinmal 23 euro.
Ich verdiene nette ca 600 euro. Habe eine Wohnung die warm 390 kostet.Muss dann noch Strom extra zahlen, monatlich.
Besteht Anspruch auf Wohngeld?
Anspruch auf Wohngeld besteht für BAB-Empfänger grundsätzlich nicht.
Schau mal in meine Signatur bezgl. des Mietzuschusses.
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
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