Ich stelle hier für meinen Freund eine Frage,
Und zwar wohnt er momentan in Bayern und macht eine Ausbildung zur Lagerlogistik, sein 2. Lehrjahr hat gerade angefangen. Allerdings gefällt es ihm überhaupt nicht in seinem Betrieb da er nichts lernt und nur als Laufbursche missbraucht wird. Sein Chef behandelt ihn auch nicht besonders fa.ir und bevorzugt die anderen Azubis. Allgemein findet er den Umgangston schrecklich.
Dazu kommt, dass es zu Hause mit seiner Stiefmutter nicht klar kommt.
Jetzt is meine Frage ob er die Ausbildung wechseln könnte - und zwar 300km (Ba-Wü) weiter. Würde sich anbieten da ich und meine Familie dort wohnen, und im Betrieb meines Vater eine Lehrstelle für seine Ausbildung frei ist. Er könnte zwar nicht bei uns im Haus wohnen da wir kein Platz haben, aber wir könnten ihn mit den Örtlichkeiten vertraut machen und ihm anfangs unterstützen damit er es nicht so schwer hat.
Nur bräuchte er dann eben eine eigene kleine Wohnung (1 Zimmer oder so).. Nur die kann er von seinem Lohn kaum bezahlen (600€) da er noch ein Auto hat, welches er auch behalten möchte...
Seine Eltern können ihm nichts geben, da seine Mutter arbeitslos ist und noch ein kleines Kind hat, und sein Vater außer ihm noch 4 weitere Kinder zu versorgen hat, und seine Stiefmutter verdient auf 400€-Basis.
Er wäre also auf Zuschüsse angewiesen - nur weiß keiner so richtig ob er in diesem Fall berechtigt wäre, da er ja egt eine Ausbildung in Elternnähe hat.
Ich hoffe ihr könnt mir die Frage beantworten, er will est diese Sache klären, bevor er eine Bewerbung schreibt oder schonmal eine Wohnung sucht.
MfG
Nebula
Ungeachtet anderer rechtlicher Probleme, solltet Ihr erstmal mit Hilfe des BAB-Rechners die Situation in BaWü durchrechnen.
(Die Wohnung ist nicht ausbildungsbedingt genommen -es wird danach gefragt.)
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
ich hab gelesen, dass nur nach der notwenigkeit gefragt wird, wenn der auszubildende unter 18 Jahre ist... sonst braucht man keinen grund.
Die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB) ist eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Anspruch haben Auszubildende unter folgenden Voraussetzungen:
# Der Antragsteller wohnt während der Ausbildung nicht bei seinen Eltern und kann auch nicht dort wohnen, weil der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zur Arbeitsstätte mehr als 2 Stunden dauern würde (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder
# Der Antragsteller ist über 18 Jahre alt oder verheiratet (oder war verheiratet) oder hat mindestens ein Kind und zieht in eine eigene Wohnung.
Betonung auf ODER ...
stimmt das nu? o.O
Den BAB-Rechner hast Du natürlich nicht bemüht.
War ja auch bloss ein Hinweis.
Sonst wäre Dir ja aufgefallen, dass sich meine Bemerkung auf den BAB-Rechner bezogen hat.
Stand ja auch in Klammern, was im Deutschen heißt, die Aussage bezieht sich auf den vorhergehenden Satzteil.
Viel Spass weiterhin.
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