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Thema: Habe Ich Anspruch auf eine Unterstüzung? Oder Gibt es Alternativen?

  1. #1
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    Standard Habe Ich Anspruch auf eine Unterstüzung? Oder Gibt es Alternativen?

    Guten Abend liebe Leute

    Ich bin gerade neu hier und habe ein paar fragen
    hoffe solch ein "problem" gab es noch nicht, habe jedenfall kein anderes Thema mit dieser Situation gefunden.

    So nun erstmal ein paar infos:

    Also ich lebe nun schon knapp 3 Jahre in einer festen und stabilen Bezihung.
    Demnächst werde ich 18 und mein Freund ist seit mitte des Jahres 20 und ist nun seit 3 Monaten bei der Bundeswehr
    (fedl 15 Monate, demnächst Antrag auf OA 12 Jahre verpflichten)
    Ich gehe noch zur Schule und besuche die 11. Klasse

    Da seine Eltern sich die wohnung langsam nicht mehr leisten können würden diese gern in eine kleinere günstigere wohnung ziehen. bei uns ist leider auch nich so viel platz das wir meinen freund bei uns aufnehmen könnten auch wenn es nur am wochenende ist ^^wir würden also gern nächstes Jahr zusammen ziehen.

    Jetzt meine fragen:
    Mein freund hat als wehrdienstleistener keinen anspruch auf wohngeld und ich als mitmieter dann ja auch nicht oder?

    fals das wohngeld nich beantragt werden kann, habe ich anspruch auf leistungen wie bafög (oder fällt das weg auch weg wegen dem wehrdienst meines freundes, er verdient vorrausichtlich ab januar 2011 im bereich von 1000-1200€-vllt aber auch nicht-spielt denke ich auch eine rolle) ?
    und würde mir mein kindergeld noch zu stehen oder nein da ich dann nicht mehr in meinem elternhaus wohnen würde?
    oder gibt es möglichkeiten beim jugendamt?
    oder andere möglichkeiten?

    so ich hoffe ich hab jetzt alles gefragt was ich wollte.
    hoffe ich erschlag euch jetzt nich mit diesem brocken ^^
    falls noch infprmationen fehlen einfach nochma anchfragen

    danke schon mal im vorraus für eure antworten

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Dein Freund spielt in dieser Konstelation keine Rolle, da deine Eltern dir gegenüber eine Unterhaltspflicht zu erfüllen haben, was bedeutet, dass sie auch dafür sorgen müssen, dass du ein Dach über dem Kopf hast. Wohngeld wirst du nicht bekommen. Kindergeld ja, so lange du dich in Ausbildung befindest. BAföG hängt von der Art der Schule ab. Was ist das für eine Schule, in der du die 11. Klasse besuchst?

  3. #3
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    eine Gesamtschule
    also jetzt heisst es ja weiterführende sekundarschule oder soähnlich ^^

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    BAföG wird es dann wohl nicht geben. HIer hängt also alles von der Unterhaltspflicht der Eltern ab. Die einzige Leistung die du weiter bekommen könntest ist also nur das Kindergeld.

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    na toll
    aber meine eltern wollte ich eig nicht belasten...is ja nich so das wir viel geld zur verfügung haben
    die müssen ihr leben ja schließlich auch finanzieren

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