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Thema: Bafög Anspruch oder sonst irgendeine Hilfe?

  1. #1
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    Standard Bafög Anspruch oder sonst irgendeine Hilfe?

    Hallo ihr mir hoffentlich Helfenden :-)

    ich habe folgendes Problem:

    Ich (21) wohne derzeit noch in BA-WÜ, fange aber zum 01.10.10 meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin in Osnabrück (Niedersachsen) an.

    Da ich seit Anfang der Woche schon bestimmt 100 Telefonate mit der Agentur für Arbeit führte (weil jeder etwas anderes sagte) wurde mir dann heute, freundlicherweise, mitgeteilt, dass ich gar keinen Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) habe, da meine Ausbildung zu den schulischen Ausbildungen gezählt wird. (Was ich gar nicht verstehen kann, da ich Praxis, sowie Theorieteil habe, aber nun gut, dass ist ein anderes Thema). Die nette Stimme am Telefon sagte mir dann, dass ich einen Bafög Antrag stellen soll. Jetzt würde ich gerne wissen, ob mir Bafög überhaupt zusteht, da man im Internet ja allerhand darüber findet und wenn man sich dann stundenlang mit ein und demselben Thema beschäftigt, weiß man schon gar nicht mehr wo hinten und vorne ist.

    Ein paar Eckdaten hätte ich auch noch zur Verfügung.. Da die Leute ja wissen wollen, welches Einkommen meine Eltern von vor 2 Jahren hatten...
    Meine Mama bekam zu diesem Zeitpunkt ALG II und mein Stiefvater (getrennt lebend, aber noch verheiratet mit meiner Mama seit 8 Jahren, leiblichen Vater kenne ich gar nicht), ist festangestellt. Wieviel das so im großen und ganzen ist, weiß ich allerdings nur schätzungsweise. Meine Mama bekam für mich und sie zusammen rund 800€ und das Gehalt meines Stiefvaters schwankt so zwischen 1.500€ - 1.800€.


    Meine Fragen wären:

    (1) Steht mir Bafög zu?
    (2) Wo bekomme ich den Antrag her?
    (3) Gibt es für Azubis so eine Art "Übergangsgeld" weil ich ja auch in eine eigene Wohnung ziehen MUSS (voraussetzung ist natürlich, dass der Bafög Antrag noch nicht durch ist) und ich ab Okt. dann eben Miete, Strom etc. pp. zahlen muss und hin und wieder verspüre ich auch ein kleines Hungergefühl *schmunzel*
    (4) Muss ich den Antrag dann hier in Ba-Wü noch stellen oder in Osnabrück - weil ich dahinziehen werde?


    Sorry für den vielen Text :-[ aber ich hoffe, das mir jemand ein bisschen helfen könnte und mich nicht im Unwissen stehen lässt.. denn die Ämter haben von gar nichts ne Ahnung!

    LG, Isabelle

  2. #2
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    Kann mir keiner helfen? :-(

  3. #3
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    Standard

    Sofern er dich nicht adoptiert hat, ist dein Stiefvater dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig.

    Aber dein leiblicher Vater ist es.

    Zitat Zitat von Isabelle192 Beitrag anzeigen
    Steht mir Bafög zu?
    Ich glaube du musst das Einkommen des leiblichen Vaters nachweisen. Aber vielleicht weiß jemand anders, ob da auch drauf verzichtet werden kann.

    Zitat Zitat von Isabelle192 Beitrag anzeigen
    Wo bekomme ich den Antrag her? Muss ich den Antrag dann hier in Ba-Wü noch stellen oder in Osnabrück - weil ich dahinziehen werde?
    BAföG 2008: Antragsformulare

    Zitat Zitat von Isabelle192 Beitrag anzeigen
    Gibt es für Azubis so eine Art "Übergangsgeld"
    Die Arge kann Überbrückungsdarlehen gewähren. Aber das kann Nerven kosten, bis das durch ist. Kann deine Mutter nicht einen Monat überbrücken?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard

    Solange der Vater namentlich bekannt ist und auch noch eine alte Adresse vorliegt, muss diese angegeben werden. Das Amt versucht dann, ihn anzuschreiben.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

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