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Thema: Antrag auf Vorausleistung, Rückforderung vom Vater

  1. #1
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    Standard Antrag auf Vorausleistung, Rückforderung vom Vater

    Hab da auch mal ne Frage:
    Eltern sind getrennt, wohnen getrennt. Vater zahlt trennungsunterhalt an Mutter. ich wohne noch bei Mutter, studiere BWL an der FH in AB.
    So bafögamt rechnet aus bei einer rente von ca 2000. euro von vater nach abzug der freibeträge und sozvers. müsste er mir 372 von den bewilligten 432 euro bezahlen. und es interressiert sie nicht dass er án mutter unterhalt zahlt. Antrag auf Vorleistung gestellt. Ansprüche ans land Bayern übergangen, die zahlen jetzt erstma den vollen bafögbetrag, wollen es aber von vater zurück.
    Erklärung: Bafögrechtlich völlig richtig ausgerechnet, wenn er bis ende nix zahlt wirds an verwaltungsbehörde übergeben und die wollen es gerichtlich vorm finanzgericht geltend machen. dann erst werden Unterhaltsansprüche überprüft und ausgerechnet. das heisst für mich , grundsätzlich wäre ich unterhaltsberechtigt gegnü meinem Vater, aber ob es finanziell und sozial so richtig ist wird dann erst im verfahren geklärt ob er das auch wirkl leisten muss, beide unterhalte zahlen- Geht definitiv nicht, wovon soll er denn leben. Das ausgerechnete bereinigte Einkommen das anzurechnen wäre hat er ja nicht zur verfügung sondern zahlt damit noch unterhalt an mutter. Jemand Erfahrung damit. Kann ja nicht sein, dass ich das einzige Trennungskind mit dem Bafögproblem bin. Bitte um Rat. Bin 26, selbstversichert,arbeite nebenher, nicht mehr als 350 brutto. habe vorher Ausbildung zum Groß und Außenhandelskf, gemacht. also haben mir meine eltern schon eine Ausbildung finanziert. wird aber ja als eine ausbildung angesehn, kfm. und bwl.....

    PS: Kann ich wohngeld bekommen, wenn ich mir eine Wohnung suche und ausziehe??

    Vielen Dank für Hilfe und Tips

  2. #2
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    Hallo

    ich fang mal von unten an:

    Wohngeld kannst Du nicht beantragen. Studenten sind da ausgeschlossen weil vorrangig BAöfG berechtigt. Allerdings würde sich Dein Förderungssatz deutlich erhöhen bei einer eigenen Wohnung

    Das mit den Vorausleistungen ist so eine Sache. Das BAöfG Amt interessiert es nicht dass Dein Vater noch TU leistet. Allerdings könnte es gut sein dass im Rahmen der Prüfung dann doch nichts beim Vater zurückgefordert wrid wegen Leistungsunfähigkeit. Das kann Dir allerdings keiner wirlich genau sagen denn vor Gericht und auf hoher See......

    Gruss Andy

  3. #3
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    Danke für die schnelle Antwort. Ja dachte mir sowas bereits. ist halt echt blöd, solang zu warten und es drauf ankommen lassen zu müssen. Warum kann einem das vorher keiner sagen, muss doch auch für sowas regeln geben. Versteh ich einfach nicht. Warum so ein Aufwand im Nachhinein, warum nicht vorher schon andere Unterhaltsansprüche berücksichtigen und miteinrechnen??
    Hab gelesen u.U auch Wohngeld für studenten`??

  4. #4
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    Nein kein Wohngeld für Studenten nur ein höherer Bedarfssatz und ein Zuschlag zur Miete aber kein Wohngeld nach dem WOGG

    Gruss Andy

  5. #5
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    Standard

    "die wollen es gerichtlich vorm finanzgericht geltend machen"

    Das Finanzgericht ist nicht zuständig, zuständig für Unterhalts-Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht.

  6. #6
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    Ich meine, der Trennungsunterhalt mindert die Leistungsfähigkeit (§ 1602 BGB) des Vaters und erhöht die Leistrungsfähigkeit der Mutter.

    "Bafögrechtlich völlig richtig ausgerechnet"
    Bist du da sicher?
    Nach § 25 Abs. 1 BAföG gelten bei Getrenntleben der Eltern andere Freibeträge.

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