Morgen :3
Ich gehe auf eine "Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt." 3-jähriger Bildungsgang, danach abgeschlossene Berufsausbildung und Fachhochschulreife.
Grundbedarf 212€. Die zusätzlichen 170€ (?), die ich bekommen müsste, da ich nicht bei meinen Eltern wohne(n kann), bekomme ich nicht. (Bescheid wurde abgelehnt.)
Hintergrund: Habe vorher (seit 3 Jahren selbständig) in anderem Bundesland gewohnt, bin hierher gezogen, lebe mom. bei meinen Großeltern im Haushalt (aus der Not heraus halt) und zahle dort Miete. Meine Mutter wohnt 600km weit weg. Mein Vater wohnt hier in der Nähe, allerdings mit zwei weiteren Personen in einer 3-Zimmer/60qm-Wohnung, so dass ich nicht mehr reinpassen würde.
Gibt es im Baföggesetz Ausnahmeregeln für solche Fälle, oder muss mein Vater sich eine andere Wohnung suchen, in die ich dann mit reinpasse?
Wenn eine vergleichbare Ausbildungsstätte von der Elternwohnung aus erreichbar ist, wirst du so behandelt, als wenn du dort wohnen würdest.
Eine eigene Wohnung würde nur anerkannt werden, wenn du rechtlich gehindert wärst z.B,. Sorgerechtsentzug vor dem 18., im Elternhaus zu wohnen, verheiratet bist oder warst oder mit nem eigenen Kind zusammen lebst.
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
Danke (:
Also müsste mein Vater sich eine andere Wohnung suchen?
Da wo meine Mutter wohnt, gibt es diese Ausbildung nicht.
Theoretisch ja.
Praktisch erkundige dich mal, ob dire Leistungen von der Arge zustehen. Stichwort ungedeckter Bedarf. Genauen § weiß ich leider nicht.
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
Gut, vielen Dank nochmal.
Im Moment läuft noch der Widerspruch (wegen anderen Fehlern) und das kann noch dauern. War aber gerade eh schon dabei, mich über den ALGII-Zuschuss zu informieren. (:
Einen schönen Abend noch.
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