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Thema: Gibt es nun Probleme?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Gibt es nun Probleme?

    Hallo,

    ich habe fuer meine ersten zwei Semester (WS 2009/2010, SS 2010), in denen ich Jura (Staatsexamen) studiert habe, BAfoeG-Geld bekommen.

    Jetzt bin ich fuer kommendes Wintersemester fuer einen anderen Studiengang (Wirtschaftsrecht, LL.B.) eingeschrieben.

    Den BAfoeG-Antrag fuer kommendes Semester hatte ich jedoch schon Wochen, bevor ich den Studiengang gewechselt habe, abgeschickt.

    Nun frage ich mich, ob ich weiterhin auf Unterstuetzung zaehlen kann, oder das Geld gestrichen wird?

    Die Frage stelle ich einerseits wegen des Studiengangwechsels und andereseits, weil ich einen Antrag fuer einen anderen Studiengang als meinen aktuellen gestellt habe.

    Ich hoffe auf baldige Hilfe!

    Danke im Voraus

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard

    Guck mal § 7
    (3) Hat der Auszubildende

    1. aus wichtigem Grund oder
    2. aus unabweisbarem Grund

    die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, so wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters. Ein Auszubildender bricht die Ausbildung ab, wenn er den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt. Ein Auszubildender wechselt die Fachrichtung, wenn er einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt. Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung wird in der Regel vermutet, dass die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllt sind; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt dies nur, wenn der Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgt. Bei der Bestimmung des nach den Sätzen 1 und 4 maßgeblichen Fachsemesters wird die Zahl der Semester abgezogen, die nach Entscheidung der Ausbildungsstätte aus der ursprünglich betriebenen Fachrichtung auf den neuen Studiengang angerechnet werden.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

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