Hallo zusammen,
Meine Eltern haben vor in den nächsten Monaten an ihr Haus anzubauen und bei der Aktion würde eine eigene Wohnung für mich herausspringen.
Es wird eine 3-Raum Wohnung mit Küche und Bad, welche ich mit meiner Freundin beziehen werde. Ich bin Student im 3. Semester und bekomme BAföG und meine Freundin macht gerade eine Ausbildung.
Wie stehen die Chancen, dass ich einen Anspruch auf die 146 € vom BAföG-Wohnzuschuss habe, da es sich immerhin um eine eigene, abgeschlossene Wohnung und somit um einen eigenen Haushalt handelt?
Ich habe gehört, dass es problematisch sein könnte, wenn man bei den Eltern eine Wohnung bezieht...?!?
Besteht generell kein Anspruch auf BAföG-Wohnzuschuss, sobald als Vermieter ein Elternteil im Mietvertrag steht?
Vielen Dank im Voraus für alle Tipps und Antworten,
Gruß,
Joachim123
Du müsstest einen Mietvertrag schließen zu den üblichen Konditionen, die für eine vergleichbare Wohnung in eurer Gegend herrschen. Darüber hinaus muss auch z.B. die Miete an deine überwiesen werden, so dass du die Nachweise hast.
Es ist nicht unmöglich, so einen Mietvertrag durchzuboxen, es muss aber halt so aussehen, als ob der Vertrag auch mit einem Dritten hätte abgeschlossen werden können.
Na das ist ja der Sinn der Sache! Ich will ja/kann hier ja nicht umsonst wohnen und trotzdem dem Amt das Geld abluchsen!
Mein Vater würde mir die Wohnung ja nur zur Miete überlassen und selbstverständlich würde ich diese dann ganz normal monatlich an ihn überweisen.
Es würde also keine Probleme mit dem Wohnzuschuss geben, sobald ich einen normalen Mietvertrag nebst Belegen für die Mietzahlungen dem BAföG-Antrag beilege?!?
Die vom Amt können dann auch gern vorbeikommen und sich die "stinknormale" Wohnung anschauen!
Es wird halt eine typische 3-Zimmerwohnung mit Bad+Küche und separatem Eingang zum Hof.
Ich hatte halt nur Bedenken, weil einige Kommilitonen sagten, so lange ich unter der Adresse meiner Eltern gemeldet bin, bekomme ich keinen Wohnzuschuss...![]()
Halt Stopp. Wenn die Wohnung im Eigentum der Eltern steht, gibts keinen Mietzuschuss und auch nicht den erhöhten Bedarf.
§ 12 (3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
Stimmt, wo du es sagt Sandy, fällt es mir auch aufDieses Eigentumsrecht der Eltern gilt beim BAföG für den Fall, dass die Eltern zu 50% oder mehr an der Wohnung beteiligt bzw. Eigentümer sind.
Das ist ja hochgradig unf***!
An wen oder wo ich mein Geld für Miete loswerde sollte doch völlig egal sein!
...und ob meine Eltern an mich oder an einen Fremden vermieten macht schließlich auch keinen Unterschied!
Mit welcher Erklärung wird denn gerechtfertigt, dass Kinder nicht bei ihren Eltern zur Miete wohnen dürfen![]()
Eine Erklärung gibt es leider dafür nicht. Es ist aber so im BAföG verankert:
§ 12 Abs. 3a BAföG
Verwaltungsvorschrift 12.3 a.1 zu § 12 Abs. 3a BAföG(3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.
Bei Miteigentum der Eltern an der von dem Auszubildenden genutzten Wohnung ist § 12 Abs. 3 a nur anzuwenden, wenn sie zu 50 v. H. oder mehr im Eigentum der Eltern steht.
Okay, vielen Dank für die Paragraphen!
Dann ist das halt so.
Aber wie schaut mein Anspruch auf den Zuschuss für die Unterkunft bei den Eltern aus, wenn ich wahrheitsgemäß angebe, dass ich bei in einer Wohnung zur Miete wohne...auch wenn die Wohnung halt das Eigentum der Eltern ist?!?
Bekomme ich die 48 € trotzdem?
Gruß,
Joachim123
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