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Thema: ein zweites mal Bafög nach zurückbezahltem Ersten?

  1. #1
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    Pfeil ein zweites mal Bafög nach zurückbezahltem Ersten?

    Hallo liebe Mitleidende ,

    leider habe ich zu meiner Frage noch keine Antwort gefunden und so versuche ich es hier mit...
    Bin 31, war allerdings die letzten drei Jahre in der Elternzeit, geschieden. Vor einigen Jahren habe ich mein Lehramtsstudium abgebrochen und das erhaltene Bafög auch schon zurückbezahlt. Nun habe ich ein Ausbildungsplatz zur Physiotherapeutin gefunden. Die Ausbildung ist schulisch und dauert drei Jahre.
    Meine Frage ist die, gibt es in meinem Fall eine Möglichkeit ein zweites Mal Bafög zu bekommen, da ich das Erste ja schon ausbezahlt habe? Sonst wüßte ich nicht wie ich die Ausbildung und unseren Lebensunterhalt finanzieren soll...
    Ich danke euch für jede Antwort!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard

    Wie lange hast du studiert?
    Warum abgebrochen?
    siehe § 7:
    (3) Hat der Auszubildende

    1. aus wichtigem Grund oder
    2. aus unabweisbarem Grund

    die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, so wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters. Ein Auszubildender bricht die Ausbildung ab, wenn er den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt. Ein Auszubildender wechselt die Fachrichtung, wenn er einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt. Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung wird in der Regel vermutet, dass die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllt sind; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt dies nur, wenn der Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgt. Bei der Bestimmung des nach den Sätzen 1 und 4 maßgeblichen Fachsemesters wird die Zahl der Semester abgezogen, die nach Entscheidung der Ausbildungsstätte aus der ursprünglich betriebenen Fachrichtung auf den neuen Studiengang angerechnet werden.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  3. #3
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    ähm...ja...
    ich hatte schon mehr als 4 Semester hinter mir bevor ich das Handtuch endgültig hinwarf...
    Kann man sich nicht darauf berufen , dass das erste "Bafög" schon zurückbezahlt wurde?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Nein darauf kann man sich nicht berufen.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

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