Hallo,

mein Sohn ist kurz vor seinem 20ten Lebensjahr und lebt seit gut einem Jahr im Haushalt meines Exmannes. Gezogen dorthin wurde er von einem Versprechen seines Vaters (auch mittels Vertrag) monatlichen Unterhalt von 389,-- EUR zu bekommen (zu wenig lt. Düsseldorfer Tab. und Anwalt). Er unterschrieb. Ich lebe nun mit meiner kleinen noch voll zu unterhaltenden Tochter zusammen. Nun wandte mein Sohn, der noch in der Ausbildung einer Fachhochschulreife steht sich an mich, ich müsste mehr Unterhalt an ihn zahlen, da sein Vater nun nicht mehr so viel zahlen könne oder wolle. Der Vater plant eine Klage gegen mich. (Geht das überhaupt bei Volljährigkeit des Sohnes?).Ich habe wegen der Unterhaltsspielchen schon mehrere Klagen gegen den vermögenden Vater eingereicht und auch gewonnen. Für mich selbst habe ich übrigens nie Unterhalt bezogen. Mein Sohn zahlt bei seinem Vater Miete und das Kindergeld behält auch der Vater ein. Von mir erhält er übrigens "offiziell" 100 EUR Unterhalt, was auch vom Anwalt errechnet wurde.

Mein Sohn meinte nun er würde kein Bafög erhalten, weil "wir" zu viel verdienen würden. Ich habe nun den Rechner benutzt und eins wurde klar - der Vater verdient zuviel und müsste zuzahlen. Liege ich da richtig? Bei getrenntlebenden Eltern wird doch einzeln berechnet. Das Problem ist wohl nur, dass der Gesetzgeber offensichtlich nicht davon ausgeht, dass volljährige Kinder im Elternhaus Mietzahlungen leisten. Was kann ich tun - sollte mein Sohn einen Antrag stellen und der Vater von Amts wegen auf die Zahlung angesprochen werden?

Für Eure Hilfe, wäre ich sehr dankbar!