Hnallo,
mein Sohn beginnt im Oktober 2010 sein Studium.
Für welches Jahr müssen wir Eltern, beim Bafög-Antrag unser Einkommen belegen?
Von 2009 oder? Oder doch 2008?
Danke
Amerika
§ 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten
* (1) Für die Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten des Auszubildenden sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgebend.
Soll also das BAFÖG noch in 2010 beginnen, dann müsst Ihr 2008 nachweisen.
danke.
warum 08? ich arbeite seit okt 08 woanders und mein einkommen ist seither viel weniger. wird die aktuelle situation nicht beruegsichtigt?
gruss und danke
hatte ich doch schon beantwortet, oder reicht der Auszug aus dem Gesetz nicht?
Auch für solche Fälle gibt es eine Lösung im Gesetz
Allerdings muss zunächst erstmal berechnet werden, ob denn mit dem Einkommen 2008 (Standard) überhaupt anzurechnendes Einkommen vorliegt. Kann man selbst prüfen indem einer der vielen Internetrechner BAFÖG benutzt wird.
Soweit sich anzurechnendes Einkommen ergibt, wäre abzuwägen, ob sich ein Aktualisierungsantrag lohnt.
Aktualisierungsantrag - evtl. mal googlen
der hat auch seine Tücken !
Danke f. die Antwort.
Die Lage ist so: bis Okt. 2008 Arbeitgeber X. Netto ca. 1550. Danach Abfindung von 11000 Brutto erhalten. Dann ab Okt. 08 bis heute arbeitgeber Y mit Nettoeinkommen 1400.
Wie könnten da die Auswirkungen auf das Bafög 2010 sein?
Danke und Gruß
Amerika
Nur das Einkommen reicht nicht alleine, um Deine Frage zu beantworten.
1. Brutto wird benötigt
2. Familienstand von dir, Geschwister vom Sohn....
Nochmals der Hinweis: Nutze den Internetrechner für Bafög.
Danke.
Ledig, ein sohn ohne geschwister. Angestellt
Jahresbrutto inklusive 2068 euro kindergeld ist 27624 euro.
Vater ist selbstaendig und sagt er liegt mit meinen daten gleich.
Amerika
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