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Thema: Bafög Beantragung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    11.08.2010
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    1

    Standard Bafög Beantragung

    Hallo Forenleser,

    eine Steuererklärung ist ja einfacher als das ausfüllen und vorläufige Berechnen eines BAFÖG Anspruches!

    Nach meinem Abitur habe ich erst den Wehrdienst gemacht und danach eine 3 Jährige Ausbildung zum Industriekaufmann.
    Meine Eltern sind geschieden, meine Mutter ist verheiratet, arbeitet als Angestellte (24000 € brutto/Jahr) und hat ein Kind (10 Klasse Abitur). Mein leiblicher Vater ist arbeitslos, ledig und hat auch ein weiteres Kind (Grundschule).

    Ich möchte jetzt ein Studium an der Uni (WiWi) beginnen und mir stellt sich die Frage welche Art von Bafög ich stellen kann/muss und mit wie viel Geld ich rechnen kann.

    Nachdem ich mich eingelesen habe denke ich das mir elterunabhängiges Bafög nicht zusteht, da ich keine 3 Jahre nach der Ausbildung gearbeitet habe. Allerdings war dies ja meine erste Berufsausbildung und ich beginne meine zweite - Eltern sind doch grundsätzlich nicht für die Zweitausbildung haftbar?

    Rechne ich mit dem "normalen" Bafög erhalte ich nach diversen Rechnern den Höchstsatz von 584 €. Muss ich meinen erwerbstätigen Stiefvater mit anrechnen (Höhe Einkommen, Freibetrag?)

    Ist mein leiblicher Vater weiterhin unterhaltspflichtig? Und wenn ja, kann ich mir das Geld über den "Vorschussantrag" holen da er ja seid Jahren keinen Unterhalt zahlt? Oder geht das nicht, weil er arbeitslos ist und somit auch nicht angerechnet wird?

    Ich glaube das war es erstmal......

    Gruß

  2. #2
    dms
    dms ist offline
    Erfahrener Benutzer
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    31.05.2010
    Beiträge
    285

    Standard

    Stiefvater interessiert nicht, es sei denn er hat dich adoptiert
    -nur die leiblichen Eltern sind relevant-

    Zweite Ausbildung und Unterhalt - in der Konstellation wie Du das schreibst, kann durchaus noch eine Unterhaltspflicht vorliegen, soweit die erste und die zweite Ausbildung in Beziehung zu einander stehen
    FAZIT: Unterhaltspflicht KANN sein

    leibliche Vater - so einfach ist das nicht
    1. maßgebend ist das Einkommen des vorletzten jahres
    2. die Frage der Unterhaltspflicht besteht ja nur für Ausbildungszeiten
    3. Vorausleistungsantrag - wäre u.U. mit einer Unterhaltsprüfung verbunden
    4. Alternative da Vater aktuell arbeitslos ist, Aktualisierungsantrag
    ALLES unter Berücksichtigung, dass noch Unterhaltspflicht vorliegt

    Liegt keine Unterhaltspflicht, dann wird ja ohne Eltern gerechnet.

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