Gegeben sei folgender Fall:
Ich bekomme BAföG, habe aber monatliche Ausgaben, die dadurch nicht gedeckt werden können. Daher beantrage ich einen Studienkredit bei der KfW.
Die Frage:
Zählen die im Rahmen des Kredits getätigten Zahlungen an mich als nach dem BAföG anzurechnende Einnahmen, so dass ich alles, was über dem Freibetrag ist, wieder zurückzahlen muss?
nein das würde ja dem Sinn des Bildungskredits widersprechen. Diese Zahlungen werden nicht beim BAföG gekürzt.
Gruss Andy
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