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Thema: Kein Anspruch oder?

  1. #1
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    Standard Kein Anspruch oder?

    Hallo liebes Forum?
    :]

    Also..ich werde jetzt studieren im Oktober..muss dafür umziehen.
    Das Problem ist..
    mir wurde immer gesagt ich bekomme kein Bafög weil mein Vater zu viel verdient. Was ja auch ..stimmt..gibt ja einige Seiten/Rechner..wo man das nachschauen kann.
    So..mir wurde aber heute irgendwie gesagt..dadurch das meine Mutter nicht lebt und somit kein Einkommen hat..das ich doch Bafögberechtigt bin..stimmt das jetzt oder nicht?
    weil mein problem ist des weiteren das mein Vater kein Unterhalt zahlen will..dafür kann man ja auch ..einen Antrag auf Vorausleistung stellen..hierzu meine Frage..
    macht das Sinn das zu stellen? ich meine..schmettert das Amt halt nicht viele sowelche sehr schnell ab?
    Bzw wie soll ich beweisen..das mein Vater mir nichts zahlen will? Eine schriftliche Erklärung wird er da ja nicht abgeben?
    Außerdem..worauf muss ich bei diesem Formblatt 8 denn auch..achten?
    Viele Fragen..auch nicht alle so sortiert aber..
    ich hoffe ihr versteht und könnt mir helfen..
    :]

    Danke schonmal

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Hast du denn mal auch nur mit dem Einkommen deines Vaters gerechnet, wie das mit BAföG ausschaut? Dass Du Halbwaise bist, ist leider bafögtechnisch noch kein Grund, Förderung zu erhalten. Das Einkommen Deines Vaters wird ja angerechnet.

    Zum Thema "Vorausleistungen" kann ich die folgenden Text empfehlen: BAföG Vorschuss - Vorausleistung durch das BAföG Amt

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    wenn ich aber beim bafögrechner..wo man auch angeben kann ..ob ein elternteil nich..erreichbar ist bzw verstorben ist das angebe unddas gehalt meines vaters von 35oo euro..dann bekomm ich da so ungefähr 550 euro raus

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    550 € Bafög sind in deinem Fall unrealistisch, da dein Vater bei einem monatlichen Einkommen von 3500 € schon knapp über 500€ anrechenbares Einkommen hätte, was mit deinem BaföG verrechnet würde. Lebst du alleine in einer Wohnung, könntest du möglicherweise etwas erhalten. Lebst du dagegen bei deinem Vater, wäre dein Höchstsatz schon geringer als das anrechenbare Einkommen deines Vaters, was eine Nullrechnung ergeben würde.

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