Hallo!
Ich bin 25 jahre jung und musste vor einem halben Jahr Hartz IV beantragen.
Im Januar 2005 habe ich meine Ausbildung zum Informatikkaufmann abgeschlossen. Im November 2006 bekam ich eine Arbeit, leider musste der Betrieb im August 2006 aus ökonomischen Gründen meinen Vertrag kündigen.
Nun beziehe ich seit einem halben Jahr ALG II und möchte ab Februar ein berufliches Gymnasium besuchen, um meine Fachhochschulreife nachzuholen ( 1 Jahr vollzeit) und im Anschluss zu studieren.
Auch wenn Hartz IV wenig ist, so ist es mit 808,- € (inkl. Mietzuschuss) weit mehr als der Höchstsatz an BAFöG. Und eben hierzu auch meine Frage:
Kann ich die Schule besuchen und weiterhin / trotzdem Hartz IV beziehen, oder muss ich BAFöG beantragen?
Mit dem BAFöG-Höchstsatz könnte ich nämlich niemals meine Miete ( 385,- € kalt + 100,- € NB., was für den Großraum Frankfurt normal ist) zahlen und gleichzeitig meinen Kühlschrank einigermaßen füllen.
frag doch einfach mal bei der agentur für arbeit nach, was die sagen würden. wenn du die schule besuchst, ist es ja nicht so, dass du zu hause sitzt, sondern versuchst, aus der arbeitslosigkeit rauszukommen![]()
kleine korrektur, du hast keinen anspruch auf hartz iv, da du nach dem bundesausbildungsförderungsgesetz dem grunde nach förderungsfähig bist. dies, unabhängig davon, ob du tatsächlich bafög beziehst, hat der 7. senat des hessischen landessozialgerichts mit unanfechtbarem beschluss entschiden.
(AZ L 7 AS 200/06 ER und L 7 B 223/06 AS)
leider hilft dir das nicht weiter aber du hast gewissheit
gruß
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