Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage.
Ein Bafög Antrag von Oktober 2007 wurde im Januar abgelehnt da das Einkommen des Vaters zu hoch ist. Der Vater kann nach eigenen Angaben keine Unterhaltsleistungen zahlen und weigert sich. Kann nun trotz abgelehntem Bafög Antrag ein Antrag auf Vorausleistung gestellt werden?![]()
Falls dies möglich ist würde das Bafög dann rückwirkend ab Oktober (Antragstellung) oder erst ab Januar (Antragstellung Vorausleistung) gezahlt?
Schon vorab vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
van Buren
wenn der Antrag auf BAföG erst jetzt im Januar abgelehnt wurde und daraufhin gleich Antrag auf Vorausleistung gestellt wird, wird die Vorausleistung rückwirkend ab Oktober zu bewilligen sein.
Gruss Andy
Hallo Andy, vielen Dank für die rasche Antwort.
Weißt Du evt. auch noch ob es überhaupt möglich ist diesen Vorausleistungsantrag zu stellen wenn der Vater laut Becheid komplett zahlen muss und das BAFÖG Amt gar nicht zahlen muss.
Könnte ja sein das das Bafög Amt einfach sagt kein Anspruch auf Bafög wir sind nicht zuständig.
Viele Grüße van Buren
die müssen zahlen wenn Du glaubhaft machst dass Dein Vater nicht den Betrag zur Verfügung stellt.
Wenn Du keinen Anspruch hättest , wäre Dir ein richtiger manueller Ablehnungsbescheid zugegegangen in dem drinn stände dass Du keinen Anspruch hast.
Du hast aber einen Ablehnungsbescheid wegen Einkommen des Vaters. Es genügt also den Vorausleistungsantrag zu stellen mit der Begründung dass Dein Vater Dir den Betrag nicht zahlt.
Gruss Andy
Hallo Andy,
vielen Dank für die superflotte und kompetente Antwort.![]()
Melde mich wieder wenn ich weiss wie es ausgegangen ist.
Schöne Grüße
van_Buren
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