Hallo,
wenn man einen Erbpflichtteil nicht geltend macht, wird dieses Erbe dann als eigenes Vermögen angerechnet oder nicht? (Der Anspruch auf den Pflichtanteil erlischt nach 3 Jahren, man kann den Anspruch also noch bis 3 Jahre nach dem Erbfall geltend machen)
Hat man also Anspruch auf BAföG wenn man den Pflichtteil nicht geltend macht, jedoch innerhalb der drei Jahre Studiert?
Gruß,
Riker
Was heißt nicht geltend machen? Willst du den Erbteil ausschlagen?
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