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Thema: BAföG-Anspruch trotz Erbanspruch

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard BAföG-Anspruch trotz Erbanspruch

    Hallo,

    wenn man einen Erbpflichtteil nicht geltend macht, wird dieses Erbe dann als eigenes Vermögen angerechnet oder nicht? (Der Anspruch auf den Pflichtanteil erlischt nach 3 Jahren, man kann den Anspruch also noch bis 3 Jahre nach dem Erbfall geltend machen)

    Hat man also Anspruch auf BAföG wenn man den Pflichtteil nicht geltend macht, jedoch innerhalb der drei Jahre Studiert?

    Gruß,
    Riker

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard

    Was heißt nicht geltend machen? Willst du den Erbteil ausschlagen?

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