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Thema: BAföG nach Exmatrikulation

  1. #1
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    Standard BAföG nach Exmatrikulation

    Hallo,

    und auch ich stelle die Frage, ob ich Anspruch auf BAföG habe. Sorry, aber ich verstehe die ganze Sache langsam nicht mehr.

    Also erstmal zu meiner Situation. Ich habe 3 Semester an einer Hochschule Wirtschaftsinformatik studiert. Am Ende des dritten Semesters habe ich leider gleich in mehrere Fächern den Zweitversuch nicht bestanden. Ich musste das Studium also beenden. Gleich danach habe ich glücklicherweise einen Studienplatz an einer anderen Hochschule für den Studiengang Electronic Business bekommen. Ich habe auch ein paar Prüfungen aus meinem vorigen Studium angerechnet bekommen, da der Studiengang ja relativ ähnlich ist. Leider waren es aber nicht genügend um in ein höheres Semester eingestuft zu werden. Ich musste also wieder im ersten Semester beginnen.

    In meinem ersten Studiengang habe ich kein BAföG bekommen, da mein Vater genügend Geld verdient hat. Mittlerweile hat sich die Situation leider verändert, da mein Vater arbeitslos geworden ist. Somit müsste ich vom finanziellen Aspekt her geshen BAföG bekommen.

    Nach einigem Schriftverkehr mit dem Studentenwerk, soll ich nun ein Erklärungsschreiben verfassen in welchem steht, warum ich einen Fachrichtungswechsel vollzogen habe.

    Nun meine Frage. Kann ich, nachdem ich das erste Studium (am Ende des 3 Semesters) nicht bestanden habe überhaupt noch BAföG bekommen?

    Wäre echt super, wenn mir jemand eine Hilfe geben kann.

    Beste Grüße

  2. #2
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    Standard

    Nun meine Frage. Kann ich, nachdem ich das erste Studium (am Ende des 3 Semesters) nicht bestanden habe überhaupt noch BAföG bekommen?
    Ja.

    Für einen Fachrichtungswechsel nach drei Semestern brauchst Du einen sog. wichtigen Grund. Die Feststellung des Eignungsmangels ist einer.

    Die letzten drei Semester vor Erreichen der Förderungshöchstdauer (=Regelstudienzeit) wirst Du allerdings BAföG als Bankdarlehen (Volldarlehen, verzinslich) erhalten. Den Förderungsbetrag kannst Du in dieser Phase begrenzen.
    Ohne Gewähr

  3. #3
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    Standard

    Ok, vielen Dank für die Infos erstmal. Nun noch ein Frage. Wie genau soll ich das Erklärungsschreiben dann Verfassen? Ich muss die Mitarbeiterin ja mit dem Schreiben irgendwie davon überzeugen, dass ich nun trotz einem ersten fehlgeschlagenen Studium Förderungswürdig bin. Was genau sollte ich bei dem Schreiben beachten? Soweit ich weiß, muss ich ja auch erläutern warum ich nun in ein studium gewechselt bin, dass eigentlich von den inhalten ähnlich wie mein vorheriges studium ist. kann ich hier schreiben, dass mich der praxisbezug besser gefällt? was gibt es sonst noch beim schreiben zu beachten? über hilfe wäre ich echt dankbar.

  4. #4
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    Du schreibst, warum Du gewechselt hast. Möglichst nicht in drei Sätzen, aber vllt auch nicht in epischer Breite (obwohl letzteres im Zweifel nicht schaden sollte).
    Ohne Gewähr

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