Hallöchen,
noch bin ich 17 jahre alt aber ende des monats werde ich 18. Da ich dringend von zu Hause weg möchte, aus familiären gründen, möchte ich mit meinem freund, welcher halbweise ist und ebenfals zum 1.8. in einer eigenen wohnung wohnt ( seine pflegefamilie hat ihn "vor die Tür" gesetzt [er ist auch 18]), zusammen ziehen, aber ich weis nicht wie das gehen soll. Meine Mutter hat mir gesagt, dass ich kein Bafög oder so bekomme weil ich derzeit noch in der Schule bin und das Abitur mache und näher als 50 km von daheim weg wohne. Meine Mutter ist geschieden und zu meinem leiblichen Vater habe ich keinerlei Kontakt und er zahlt auch nicht den vorgesehenen Unterhalt für mich und meine kleine Schwester. Meine mutter hat keinen Job und unsere 5 Köpfige familie wird von unserem Stiafvater ernährt aber trotzdem bekommen wir noch zuschüsse weil es ann allen ecken und kanten nicht reicht. Das hiese sie könnte mir auch den unterhalt nicht zahlen den sie müsste wenn ich aus ziehe. Was kann ich machen? Ich weis es nicht, zumal ich ja mit meinem Freund zusammen ziehen möchte und dieser ja auch bafög bezieht um überhaupt das alles finanzieren zu können.
lg Andy
Das Gymnasium bzw. die gymnasiale Oberstufe wird oft nicht nach dem BAföG gefördert, weil oft das auswärtige Wohnen ausbildungsbedingt nicht gerechtfertigt ist. Das heißt zumeist: Wenn die besuchte oder eine vergleichbare Schule in zumutbarer Zeit von der Wohnung der Eltern aus erreichbar ist (tgl. nicht mehr als 2h ÖPNV), gibt's kein BAföG. Deine Mutter könnte also im Ergebnis Recht behalten.
Dann wärest Du allerdings nicht von vornherein von HartzIV oder WG ausgeschlossen.
Schau Dir aber mal den § 2 Abs. 1a BAföG und die 19 Verwaltungsvorschriften dazu an (hier auf diesen Seiten). Vllt fällt Dir dazu was ein. Wenn Du dann Fragen hast, kannst Du sie gerne stellen.
Wenn doch BAföG, wird das KG nicht angerechnet.
Ohne Gewähr
UNd wo find ich diese Verwaltungsvorschriften?
Ohne Gewähr
Lesezeichen