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Thema: Abbruch nach 4 Semestern - trotzdem BaföG?

  1. #1
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    Standard Abbruch nach 4 Semestern - trotzdem BaföG?

    Hallo zusammen!

    Ich will mich mit einer für mich wichtigen Frage mal an die Experten hier wenden:

    Ich habe zwei Semester lang Lehramt (SekII) studiert und wollte dann das Studium abbrechen. Um das Semsterticket behalten zu können hab ich den Studiengang gewechselt (Lehramt Berufskolleg Mathe, Chemie - freie Fächer, ich wollte niemandem den Platz wegnehmen, es ging mir "nur" um das Semesterticket).
    Dafür war ich zwei Semester lang eingeschrieben, habe nebenher für meinen Lebensunterhalt geabeitet und dann eine schulische Ausbildung an einer staatlichen Schule für Ergotherapie begonnen.
    Die Ausbildung läuft jetzt bereits zwei Jahre und ich habe bisher vom Unterhalt meines Vaters gelebt, genau wie in den ersten beiden Semestern meines Lehramtstudiums. Leider ist mein Vater nun schwer erkrankt und bezieht seit Dezember 07 Berufsunfähigkeitsrente, so dass er keinen Unterhalt mehr zahlen kann.
    Da ich ja bereits genau vier Semester lang studiert habe, besteht, soweit ich weiß, kein Anrecht mehr auf BaföG.

    Im Grunde genommen habe ich zwei Fragen:

    1. Ist es sinnvoll evtl. den zweiten Studiengang zu
    verschweigen (so hätte ich fürs BaföG-Amt nur zwei
    Semester studiert), ich habe einen Exmatrikulationsbescheid
    und kann sogar eine Arbeitstätigkeit nachweisen um die Zeit
    danach belegen zu können?! Oder prüft das Amt an den Unis
    tatsächlich die Semester nach?

    2. Wenn mir kein BaföG zusteht (was ja bei richtigen Angaben
    der Semester der Fall ist), was steht mir dann zu, was kann
    ich noch beantragen?

    Ich muss nur noch ein Jahr überbrücken, kann dies aber nicht alleine durch Jobben leisten. Wohngeld ist beantragt, BerufsAusbildungsBeihilfe kommt skurilerweise nicht in Frage, weil nur für betriebliche Ausbildungen gedacht (in denen man Lohn erhält - für mich unverständlich, dass dies für unentgeltliche schulische Ausbildungen nicht greift.

    Würde mich freuen, wenn hier jemand Rat weiß ...Danke schonmal für jede Antwort!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Hallo

    also eins mal vorweg. Verschweigen des zweiten Studienganges könnte böse nach hinten losgehen und wäre Betrug. Das würde dann bei der Staatsanwaltschaft landen und spätestens da wird es nicht mehr lustig für Dich.

    Erkundige Dich doch mal nach dem Bildungskredit. Das könnte bei Dir greifen und wäre für das letzte Jahr sicher eine Überbrückung. Ansonsten fällt mir nur noch ALG II ein, da Du ja dem Grunde nach keinen BAföG Anspruch hast , wäre das evtl. noch ne Möglichkeit die Schule zu Ende zu machen.

    Bezüglich BAB ist das schon richtig. Das bekommen nur Leute die eine betriebliche Ausbildung machen. Für die die eine schulische Ausbildung machen gibts Schüler BAföG. Aber das hatten wir ja schon.

    Gruss Andy

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Danke für die schnelle Antwort. Ja...Betrug ist klar. Mich würde bloß interessieren ob das Amt solche Angaben tatsächlich an den Unis nachprüft.
    Spielt aber auch keine Rolle, war bloß ein Gedanke der dann nicht in Frage kommt.

    ALGII ...näches Problem - ich bin ja nicht arbeitslos! Ich müsste der Agentur mind. 3h täglich zur Verfügung stehen können, das kann ich aber de facto nicht.

    Bildungskredit ...könnte ein Weg sein, da muss ich mich mal genauer informieren.

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