Ich bin völlig verzweifelt und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Meine Tochter ist Auszubildende in einem Hotel und musste wegen der schlechte Zugverbindung und der Schichtarbeit eine eigene Wohnung nehmen.
Sie verdient netto 515 Euro, hat aber an Miete 275 Euro und Nebenkosten 170 Euro zu zahlen. BAB wurde abgelehnt, da ich "zuviel" verdiene. Ich kann sie aber nicht unterstützen, da ich noch Schulden aus meiner geschiedenen Ehe habe.
Wohngeld wurde ebenfalls abgelehnt, mit der Begründung "ihr würde ja BAB zustehen, auch wenn es nicht bezahlt wird".
Beim Hartz IV-antrag steht, nicht für Auszubildende.
Wer weiß Hilfe ?
Schöne Grüße
Julchen 0611
Ich habe eher Ahnung von BAföG als von BAB, aber auch bei der BAB gibt es wohl die Möglichkeit, einen Vorausleistungsantrag zu stellen, wenn die Eltern die angerechneten Unterhaltsbeträge konkret nicht zahlen. Dann erhält Dein Kind auch den angerechneten Unterhaltsbetrag vom Amt.
Wird vorausgeleistet, wird das Amt überlegen und prüfen. Gibt's keinen Unterhaltsanspruch nach dem BGB, sind die vorausgeleisteten Beträge fürs Amt verloren. Außer Schriftwechsel passiert nichts weiter, und alle anderen sind froh. Gibt's einen Unterhaltsanspruch, wird das Amt den Unterhalt von Dir (zurück-)fordern und ggf. gerichtlich vorgehen.
Eine andere reelle Möglichkeit wüsste ich nicht. Aber vllt fällt jemand anders hier noch was ein.
Ohne Gewähr
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