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Thema: Eltern geschieden, Bruder bezieht Meister-BAföG, Anspruch?

  1. #1
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    1

    Frage Eltern geschieden, Bruder bezieht Meister-BAföG, Anspruch?

    Hallo,
    ich fange jetzt zum SoSe 2010 an zu studieren.

    Meine Eltern sind geschieden, ich lebe bei meiner Mutter. Meine Mutter ist erwerbstätig und hat in etwa ein Jahresbruttogehalt von 20000€.

    Mein Bruder absolviert im Moment seine Meisterausbildung und wohnt mit seiner Freundin in der Nähe seines Ausbildungsortes. Er bezieht Meister-BAföG.

    Meine Bruder und ich haben verschiedene Väter, mein leiblicher Vater hat ihn aber adoptiert.

    Zu meinem Vater habe ich ein sehr unterkühltes Verhältnis (ich möchte nicht näher darauf eingehen). Ich würde sein Jahresbruttogehalt auf 50000-60000€ schätzen.

    Durch diese komplizierte Situation blicke ich nicht wirklich durch. Ich hoffe mir kann jemand helfen, ob ich Bafög beziehen kann, und falls nicht, welche Alternativen ich habe.

    Danke im voraus!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Die Einkommensanrechnung ist kompliziert, durchsetzt mit absoluten und relativen Freibeträgen. Sowas kann in einem Forum nicht abschließend geklärt werden.

    Mit den zumeist ungenauen BAföG-Rechnern beschäftige ich mich sowieso nicht.

    Ein paar Hinweise sind natürlich möglich.

    ...ich lebe bei meiner Mutter.
    Dann gilt der Bedarfssatz für Studierende, die bei den Eltern leben.

    Mein Bruder absolviert im Moment seine Meisterausbildung und wohnt mit seiner Freundin in der Nähe seines Ausbildungsortes. Er bezieht Meister-BAföG.
    Wenn er 'ne Ausbildung macht, die auch nach dem BAföG gefördert werden könnte, gibt's den relativen Freibetrag für BAföG-Auszubildende.

    Ansonsten gibt's den absoluten Freibetrag, der aber um die Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem AFBG gemindert wird.

    ...mein leiblicher Vater hat ihn aber adoptiert.
    Dann gilt er auch fürs BAföG auch als Sohn Deines Vaters.

    Am besten ist, Du gehst mit den Einkommensunterlagen mal zum zuständigen oder nächstgelegenen Studentenwerk und lässt die das durchrechnen. Ich empfehle, vorher anzurufen, einen Termin auszumachen und Dir sagen zu lassen, welche Unterlagen Du mitbringen sollst.
    Ohne Gewähr

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    P.S. Alternativen:

    Wenn Deine Eltern die angerechneten Unterhaltsbeträge nicht zahlen sollten, kannst Du einen sog. Vorausleistungsantrag stellen und so zu Deinem Geld kommen. Lass Dich aber vorher wegen der Folgen beraten (Übergang des Unterhaltsanspruchs).

    Den Bildungskredit vom BVA? Aber vllt nicht so zu empfehlen...

    Achja, das KG wird nicht aufs BAföG angerechnet.
    Ohne Gewähr

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