Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Ich habe von 2005 bis 2008 ein Studium (Informationstechnik) an einer Berufsakademie (inzwischen Duale Hochschule) absolviert und werde nun, nach 1 1/2 jähriger Pause, mein Masterstudium (Anwendungsorientierte Informatik) beginnen. Während meiner Zeit an der BA habe ich kein Bafög bekommen, da ich ja Gehalt bezogen habe. Fürs Master-Studium hätte ich nun gern Bafög.
Mein Bafög-Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass ich mit meinem BA-Diplom ja schon einen berufsqualifizierenden Abschluss hätte, obwohl dieser im Prinzip nichts anderes als ein Bachelor ist. Verdeutlicht dadurch, dass die jetzige Duale Hochschule (früher BA) im gleichen Studiengang inzwischen Bachelors verleiht. Ich war der letzte Jahrgang mit Dipl. (BA).
Hatte jemand vielleicht schon ein gleiches/ähnliches Problem und kann Ratschläge geben, wie in diesem Fall vorzugehen ist, um trotzdem seinen Bafög-Anspruch durchzusetzen?
Gruß,
Andreas
Hier sind weitere Informationen zu diesem Thema: BAföG für Bachelor und Master
Für den Master ist ein Bachelor Voraussetzung. Darüber hinaus muss der Master unmittelbar an den Bachelor folgen, also ohne Pause dazwischen, daher sehe ich hier keine Chance für BAföG.
Danke für die schnelle Antwort!
Für den Fall Berufsakademie gibt es ein Gerichtsurteil des VG Karlsruhe, sofern man damals die Möglichkeit wahrgenommen hat gleichzeitig auch den Bachelor with Honours der Open University London verliehen zu bekommen. BAföG-Opfer.net - Die Infoseite für Studenten zum Thema Datenabgleich, Vermögensaufstellung, Vermögensanrechnung und Rasterfahndung :: Gesetze, Paragraphen & Gerichtsverfahren / Urteile :: Masterstudium: VG Karlsruhe 9. März 2005, Az: 10 K 3682/04
Allerdings kann ich nichts dazu finden, ob der Master unmittelbar auf den Bachelor folgen muss oder nicht. Ne Idee, wo ich das finden könnte?
@ManipulatorOfSouls: Da sehe ich keine Chance. Nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 1a BAföG musst Du einen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang abgeschlossen haben, und das ist nicht der Fall. Und anders als bei der angegebenen Gerichtsentscheidung hast Du offenbar nicht parallel einen Bachelorabschluss dazubekommen.
Dann ist es aber nicht der gleiche Studiengang.Verdeutlicht dadurch, dass die jetzige Duale Hochschule (früher BA) im gleichen Studiengang inzwischen Bachelors verleiht
Habe ich auch nicht. Gibt es auch nicht.Allerdings kann ich nichts dazu finden, ob der Master unmittelbar auf den Bachelor folgen muss oder nicht. Ne Idee, wo ich das finden könnte?
Lediglich beim Überschreiten der Altersgrenze von 30 vor Beginn des Masterstudiums könnte es, abhängig vom Lebenslauf, darauf ankommen, dass das Masterstudium unverzüglich (nicht unmittelbar) im Anschluss an das Bachelorstudium aufgenommen wird.
Ohne Gewähr
P.S. Ich vergaß:
Widerspruch und dann Klage, evtl zus. Einstweilige Anordnung beantragen. Gerichtskostenfrei, in 1. Instanz kein Anwaltszwang....und kann Ratschläge geben, wie in diesem Fall vorzugehen ist, um trotzdem seinen Bafög-Anspruch durchzusetzen?
Ohne Gewähr
Den Bachelor with Honours der Open University habe ich auch verliehen bekommen, zusätzlich zum Diplom (BA), also exakt der gleiche Fall wie im Gerichtsurteil! Habe ich allerdings in meinem letzten Post auch erwähnt.
Wenn es also wirklich keine Regelung gibt, nach der der Master-Studiengang direkt an das vorausgehende Studium anschließen muss, sollte ich fein raus sein
Widerspruch wird demnach auf jeden Fall eingereicht![]()
Nö. Allenfalls verschwommen. Ich bin nicht auf die Idee gekommen, Dich mit "man" gleichzusetzen. Ist aber auch nicht so wichtig.Den Bachelor with Honours der Open University habe ich auch verliehen bekommen, zusätzlich zum Diplom (BA), also exakt der gleiche Fall wie im Gerichtsurteil! Habe ich allerdings in meinem letzten Post auch erwähnt.
So sieht's jedenfalls drastisch besser für Dich aus. Deine Erfolgschancen halte ich auch für reell.Wenn es also wirklich keine Regelung gibt, nach der der Master-Studiengang direkt an das vorausgehende Studium anschließen muss, sollte ich fein raus sein
Habe allerdings auch gehört, dass das VG Hamburg anders als das VG Karlsruhe entschieden haben soll. Genaueres weiß ich aber auch nicht.
Ohne Gewähr
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