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Thema: Schulische Ausbildung, Hessen, BAföG ?

  1. #1
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    Standard Schulische Ausbildung, Hessen, BAföG ?

    Hallo,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Ich werde bald eine schulische Ausbildung zum Informationstechnischen Assitent (It-Assistent) beginnen.
    Die Ausbildung dauert 2 Jahre.

    Um noch selbstständiger zu sein, möchte ich dann auch in eine eigene Wohnung ziehen.

    Gibt es für mich eine Möglichkeit irgendwelche Zusatzleistungen zu beziehen ?
    Beispielsweise BAföG ?

    Gruß, Maxim.

  2. #2
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    Zum BAföG: Um welche Ausbildungsstättenart (z.B. Berufsfachschule) handelt es sich denn lt. hessischem Ausbildungsstättenverzeichnis? Guckst Du hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/_media/asv_bafoeg.pdf.

    Dann lässt sich auch mehr sagen z.B. zu WG, HartzIV, Bildungskredit.
    Ohne Gewähr

  3. #3
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    Es handelt sich um eine (höhere) Berufsfachschule.

  4. #4
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    Dann gibt's jetzt zwei Varianten:

    Die auswärtige Unterbringung ist förderungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Dann gibt's nur den sog. kleinen Bedarfssatz, und Du bist nicht von vornherein von HartzIV ausgeschlossen. Zu HartzIV kann ich mehr nicht sagen.

    Ist sie aber gerechtfertigt, gibt's den großen Bedarfssatz, dafür gibt's aber wohl kein HartzIV mehr. Möglicherweise gibt's hiervon aber wiederum Ausnahmen.

    Ob die auswärtige Unterbringung gerechtfertigt ist, ist ein schwieriges Kapitel für sich. Im Regelfall kommt's darauf an, ob diese oder eine Schule mit einer vergleichbaren Ausbildung vom Wohnort Deiner Eltern in zumutbarer Zeit erreichbar ist (tgl. nicht mehr als 2h hin und zurück). Guck Dir mal die Verwaltungsvorschriften zu § 2 Abs. 1a BAföG an (hier auf diesen Seiten), vllt fällt Dir dazu etwas ein. Du kannst mich gerne weiter dazu fragen.

    Die Bedarfssätze findest Du in den §§ 12 und 13a BAföG.

    Vielleicht ist noch WG drin; erkundige Dich da mal.

    P.S. Bildungskredit vom BVA? Aber vllt nicht so zu empfehlen...
    Ohne Gewähr

  5. #5
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    Naja, die Schule befindet sich nicht so weit von meinem Elternhaus entfernt.
    Das mit der eigenen Wohnung ist eher eine Idee um selbstständiger zu werden, aber nicht unbedingt notwendig.

    Heißt das also, dass ich wenn ich bei meinen Eltern wohne keine Zuschüsse bekommen kann ?

  6. #6
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    Ich zitiere mich mal selber:

    Dann gibt's nur den sog. kleinen Bedarfssatz, und Du bist nicht von vornherein von HartzIV ausgeschlossen. Zu HartzIV kann ich mehr nicht sagen.
    Kleiner Bedarfssatz heißt: Der Bedarfssatz für Berufsfachschüler, die bei den Eltern leben.
    Ohne Gewähr

  7. #7
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    Schau mal, vielleicht kannst du mir daraus noch einige wichtige Details erklären.

    Hartz IV für Schüler und Auszubildene Hartz IV 4, ALG II, Arbeitslosengeld 2 Hilfe und Ratgeber

    Wäre echt nett, danke.

  8. #8
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    Du fällst unter 4. Wobei der Bedarfssatz inzwischen 212 € mtl. beträgt und im Sommer oder Herbst erneut angehoben werden soll. Mehr wüsste ich jetzt auch nicht.
    Ohne Gewähr

  9. #9
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    Daumen hoch

    Also sollte ich's einfach mal mit nem' Antrag versuchen ?


    Danke für deine Antworten

  10. #10
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    Am besten drei bis vier Monate vor Ausbildungsbeginn.
    Ohne Gewähr

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