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Thema: Bafög Zurückzahlen, weil verrechnet?

  1. #1
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    Standard Bafög Zurückzahlen, weil verrechnet?

    Moin, ich hab bagög im August wiederbeantragt...Hab aber nur die Lohnsteuer karten abgegeben...

    Bekam ende September mein Bescheid... mit der zusatz Information, das das Geld unter vorbehalt kommt... Ich hab auch 30 Euro mehr bekommen im Monat als zuvor...


    Nun kam ende Oktober noch einmal ein Bescheid, wo drin stand Bafög wird gemäß bla bla bla erteilt ohne zusatzinformation das man den steuerbescheid noch haben möchte!!! oder das es sich um vorbehalt handelt und ich bekam eine nachzahlung von Oktober 06!!!


    Falls die vordern das ich das Geld zurückzahlen muss, puste Kuchen... Wenn die das so schreiben, dann wird es im zweiten Bescheid so sein!!! Das Geld ist nämlich net mehr da!!!

    Was soll ich tun???? Die könn mich doch net so behandeln, also erst sagen das ist unter vorbehalt und dann sagen wird erteilt nach § irgendwas...

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan

  2. #2
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    Standard

    also um die Frage zu beantworten müsste man den § irgendwas schon mal genauer nennen.

    Gruss Andy

  3. #3
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    ja stimmt, fällt mir auch grad ein.. ich such ihn mal raus...

  4. #4
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    Also
    Bescheid von 29,9.2007:

    Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt der Rückforderung

    Leistungsnachweis nach §48 Bafög vorzulegen


    DANN im bescheid vom 30.10.2007

    Der bescheid ergeht gemäß §44 SGB X

    was tun?

  5. #5
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    Standard

    das problem ist :

    das im zweiten bescheid keine zusatzschrift vorliegt, sondern lediglich mir mitteilt wird , das der Bescheid ergeht nach §44

    wobei ich ja dann davon ausgehen MUSS das ich nichts zurückzahlen brauch, da ja ein neuer BESCHEID an mich kam... Und in diesem ich nicht aufgefortdert wurden bin

  6. #6
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    es ist ja auch so:

    es steht ja bei jedem bescheid:

    Frühere Bescheide werden insoweit aufgehoben, als in diesem Bescheid für gleiche Zeiträume Entscheidungen getroffen werden.

  7. #7
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    weiß denn jemand eine antwort darauf?

  8. #8
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    muss ich damit rechnen das man was von mir zurück fordert?

  9. #9
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    ja wenn Du den Leistungsnachweis nicht vorlegst

    Gruss Andy

  10. #10
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    ja aber i versteh nichts...

    es geht um den steuer bescheid...
    ich hab lediglich nur die lohnsteuerkarten abgegeben im august...

    wieso zahlt man dann von den vorherigen jahr nach... wobei man eh davon ausgehen MUSS das man durch den steuerbescheid, den ich dann im januar neu abgeben werde eh weniger bekomme, als "mit lohnsteuerkarten berechnet" das ist sinnlos...
    das hat kein system.. das geld ist schon verbraucht...


    also soll ich nicht den steuer bescheid abgeben??? das ist ja nicht im letzten BAFÖG bescheid verlangt wurden... Es steht ja keine neue Aufforderung da...

  11. #11
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    Hallo

    na die haben sich anscheinend zu Deinen Ungunsten verrechnet und bereinigen das jetzt guck mal hier
    http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__44.html

    Den Leistungsnachweis musst aber trotzdem abgeben und die Steuerbescheide auch

    Gruss Andy

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