Hallo und Guten Morgen,
meine Tochter möchte für den Herbst Bafög beantragen und hat mir nun die entsprechenden Formulare gegeben.
Ich bin in zweiter Ehe verheiratet (also nicht mit dem Kindsvater) und wir haben eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben.
Frage: Ist auch das Einkommen meines Mannes ausschlaggebend für die Berechnung des Bafög? Oder wird das getrennt betrachtet?
Auch der Kindsvater hat die Unterlagen erhalten, er ist ebenfalls in zweiter Ehe wiederverheiratet und hat sicherlich die gleiche Frage, da es in beiden Fällen so ist, dass der neue Partner deutlich mehr verdient als wir.
Danke für kurze Info
Das Einkommen der Stiefelternteile - wenn ich sie mal so nennen darf - spielt eigentlich keine Rolle. Indirekt aber schon: Bei einem gemeinsamen Steuerbescheid muss ja der auf das leibliche Elternteil entfallende Anteil der festgesetzten Steuern ausgerechnet werden, und zwar im Verhältnis der Höhe der Einkünfte.
Weitere Ausnahme: Das Stiefelternteil hat aktuell so wenig Einkommen, dass das leibliche Elternteil der Antragstellerin einen entsprechenden Freibetrag geltend machen möchte.
Alle Formblätter findest Du hier: BAföG 2008: Das neue BAföG.
Ohne Gewähr
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