Hallo
ich habe zwar die suchfunktion bemüht, allerdings war ich damit nicht erfolgreich gewesen, daher hoffe ich, dass ihr mir die frage beantworten könnt.
ich hatte letztes jahr einen antrag gestellt und leider wurde dieser abgelehnt. der grund hierfür war mein eigenes vermögen welches knapp unter der vermögensgrenze (welches man haben darf) lag, jedoch habe ich auch noch einen bausparvertrag. durch meine eigene dummheit habe ich mich vorher nicht informiert welchen anteil der bausparvertrag bei dem antrag hat und um ehrlich zu sein, ich weiß es immer noch nicht genau. mein vermögen habe ich jetzt ungefähr auf die hälfte runtergeschraubt (was einfach an den monatlichen kosten liegt). den bausparvertrag habe ich ja immernoch (dieser liegt bei über 4000€ was ich bisher einbezahlt habe, ich weiß jetzt allerdings nicht ob der zuteilungsreif ist, dass muss ich nächste woche nochmal abklären).
was mich aber interessiert, wann kann ich denn wieder einen bafög-antrag ausfüllen? meine wohnliche situation hat sich auch dahingehend geändert, dass ich seit 1.märz bei meiner freundin wohne (allerdings zahle ich keine miete, da haus von ihren eltern. ich hatte aber schon gesehen, dass man da beim bafögamt einen zuschuss zum bafög von rund 150 € bekommt). den antrag letztes jahr hatte ich im Mai gestellt.
desweiteren bin ich jetzt ins 4. semester gekommen. aus den ersten 3 semestern hänge ich in 2 fächern hinterher (das eine hat lediglich 1,5 cp's, dass andere glaub ich 7). hat dies irgendwelche auswirkungen auf meinen antrag?
mit hilfe des bafögrechners, müsste ich bafög bekommen, jedoch kann ich in diesem nicht meinen bausparvertrag berücksichtigen (oder müsste ich diesen unter privates vermögen angeben [eingezahltes in bausparvertrag+geld auf konten und tagesgeld]? auch wenn er nicht zuteilungsreif ist?).
sorry aber ich steig da nicht ganz durch, daher vielen dank für antworten.
gruss
Auch Bausparverträge werden berücksichtigt, meist mit 90 % des nominellen Wertes (siehe Tz 28.3.4 BAföGVwV, findest Du auf diesen Seiten).
Bei der Vermögensanrechnung ist maßgebend immer der Wert am Tag der jeweiligen Antragstellung. Dass Du in der Zwischenzeit einen Teil Deines Vermögens für Deinen Lebensunterhalt verbraucht hast, ist normal und ja auch gewollt. Wenn sich der Verbrauch in nachvollziehbaren Größenordnungen bewegt hat, sollte das beim Neuantrag keine Probleme ergeben.
Dann wird Dich das Amt erst mal nur bis zum Ende des 4. Semesters fördern; danach ist der Leistungsnachweis fällig. Was sind denn die Gründe dafür, dass Du dann nicht auf dem Stand sein wirst?desweiteren bin ich jetzt ins 4. semester gekommen. aus den ersten 3 semestern hänge ich in 2 fächern hinterher (das eine hat lediglich 1,5 cp's, dass andere glaub ich 7). hat dies irgendwelche auswirkungen auf meinen antrag?
Ach ja: Verzichte bitte nicht auf die Großschreibung und setze bitte vernünftige Absätze. Es macht keinen Spaß, sich durch so einen Textwust durchzuwühlen.
Ohne Gewähr
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