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Thema: Welches Bafög?

  1. #1
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    Standard Welches Bafög?

    Hallo, ich weis nicht so recht ob ich hier mit meiner Frage richtig bin? (falls dem nicht so sein sollte, bitte verschieben)

    Es geht um folgendes:
    Ich habe mich zum August an einem Berufskolleg angemeldet, mit dem Ziel, den staatlich geprüften Techniker in Vollzeit zu erreichen.
    (noch keine Anmeldebestätigung)

    Ich werde nächsten Monat 27, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und min. 1 Jahr Berufserfahrung.
    Ich wohne zu Hause.
    Eltern geschieden, ohne Kontakt zum Vater. (auch in finanzieller Hinsicht)
    Eine Schwester die studiert und kein BAföG bekommt.


    Welches BAföG würde mir zu stehen ?
    Kann ich auf 400€ Basis Geld dazuverdienen?
    Bekomme ich in dem alter überhaupt noch SchülerbAföG?


    MfG Linsensuppe

  2. #2
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    Standard

    Vorweg: Ich kann Dir nur zum BAföG was sagen. Mit dem sog. Meister-BAföG kenne ich mich nicht aus; das soll für Techniker ebenfalls möglich sein.

    Was steht denn in dem betreffenden BAföG-Ausbildungsstättenverzeichnis zu dieser Ausbildung (Ausbildungsstättenart)?

    Kann ich auf 400€ Basis Geld dazuverdienen?
    Ja.

    Bekomme ich in dem alter überhaupt noch SchülerbAföG?
    Wäre kein Ausschlussgrund. Die Altersgrenze liegt bei 30.

    Nach 'ner elternunabhängigen Förderung sieht's nicht aus. Deine Eltern dürften also verpflichtet sein, die erforderlichen Einkommensangaben zu machen.

    Wenn die Eltern den angerechneten Unterhaltsbetrag nicht zahlen (oder nicht zu ermitteln sind), kannst Du einen Vorausleistungsantrag stellen und so zu dem erforderlichen Geld kommen.
    Ohne Gewähr

  3. #3
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    Standard

    Hallo Snowblind danke für deine Antwort.

    Die Ausbildungsstättenart ist eine öffentliche Einrichtung (ö).

    Kann einem das BAföG verweigert werden, da man ja schon eine Ausbildung abgeschlossen hat?

  4. #4
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    Standard

    Die Ausbildungsstättenart ist eine öffentliche Einrichtung (ö).
    Das meinte ich nicht. Ich meinte so etwas wie "Fachschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt" oder "Berufsfachschulklasse".

    Kann einem das BAföG verweigert werden, da man ja schon eine Ausbildung abgeschlossen hat?
    Das kommt drauf an. Was für eine Ausbildung hast Du denn gemacht? Wie lange? Im dualen System? Vollzeitschulisch?
    Ohne Gewähr

  5. #5
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    Zitat Zitat von Snowblind Beitrag anzeigen
    Das meinte ich nicht. Ich meinte so etwas wie "Fachschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt" oder "Berufsfachschulklasse".
    Das ist eine Fachschulklasse, da ich ja schon eine handwerkliche Ausbildung gemacht habe.

    Zitat Zitat von Snowblind Beitrag anzeigen
    Das kommt drauf an. Was für eine Ausbildung hast Du denn gemacht? Wie lange? Im dualen System? Vollzeitschulisch?
    Ich bin gelernter Kfz-Mechaniker 3,5 Jahre Ausbildungsdauer.



    Zitat Zitat von Snowblind Beitrag anzeigen
    Nach 'ner elternunabhängigen Förderung sieht's nicht aus. Deine Eltern dürften also verpflichtet sein, die erforderlichen Einkommensangaben zu machen.
    Es stellt sich mir die Frage ob dann mein Bafög, dementsprechend was die Eltern an Einkommen haben, gekürzt werden kann.

  6. #6
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    Standard

    Das ist eine Fachschulklasse, da ich ja schon eine handwerkliche Ausbildung gemacht habe.
    Also offenbar eine Fachschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Die Bedarfssätze richten sich nach den §§ 13 und 13a BAföG und sind auf diesen Seiten erläutert.

    Ich bin gelernter Kfz-Mechaniker 3,5 Jahre Ausbildungsdauer.
    Wenn das 'ne betriebliche Ausbildung war (duales System), steht sie einem BAföG-Anspruch nicht entgegen.

    Es stellt sich mir die Frage ob dann mein Bafög, dementsprechend was die Eltern an Einkommen haben, gekürzt werden kann.
    Wäre mit "Ja" zu beantworten.

    Du kannst einen Vorausleistungsantrag stellen, wenn die Eltern nicht zahlen (oder die erforderlichen Angaben nicht machen). Lass Dir mit so einem Antrag nicht zu viel Zeit, lass Dich hierzu aber vorher beraten.
    Ohne Gewähr

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