Hallo, ich weis nicht so recht ob ich hier mit meiner Frage richtig bin? (falls dem nicht so sein sollte, bitte verschieben)
Es geht um folgendes:
Ich habe mich zum August an einem Berufskolleg angemeldet, mit dem Ziel, den staatlich geprüften Techniker in Vollzeit zu erreichen.
(noch keine Anmeldebestätigung)
Ich werde nächsten Monat 27, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und min. 1 Jahr Berufserfahrung.
Ich wohne zu Hause.
Eltern geschieden, ohne Kontakt zum Vater. (auch in finanzieller Hinsicht)
Eine Schwester die studiert und kein BAföG bekommt.
Welches BAföG würde mir zu stehen ?
Kann ich auf 400€ Basis Geld dazuverdienen?
Bekomme ich in dem alter überhaupt noch SchülerbAföG?
MfG Linsensuppe
Vorweg: Ich kann Dir nur zum BAföG was sagen. Mit dem sog. Meister-BAföG kenne ich mich nicht aus; das soll für Techniker ebenfalls möglich sein.
Was steht denn in dem betreffenden BAföG-Ausbildungsstättenverzeichnis zu dieser Ausbildung (Ausbildungsstättenart)?
Ja.Kann ich auf 400€ Basis Geld dazuverdienen?
Wäre kein Ausschlussgrund. Die Altersgrenze liegt bei 30.Bekomme ich in dem alter überhaupt noch SchülerbAföG?
Nach 'ner elternunabhängigen Förderung sieht's nicht aus. Deine Eltern dürften also verpflichtet sein, die erforderlichen Einkommensangaben zu machen.
Wenn die Eltern den angerechneten Unterhaltsbetrag nicht zahlen (oder nicht zu ermitteln sind), kannst Du einen Vorausleistungsantrag stellen und so zu dem erforderlichen Geld kommen.
Ohne Gewähr
Hallo Snowblind danke für deine Antwort.
Die Ausbildungsstättenart ist eine öffentliche Einrichtung (ö).
Kann einem das BAföG verweigert werden, da man ja schon eine Ausbildung abgeschlossen hat?
Das meinte ich nicht. Ich meinte so etwas wie "Fachschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt" oder "Berufsfachschulklasse".Die Ausbildungsstättenart ist eine öffentliche Einrichtung (ö).
Das kommt drauf an. Was für eine Ausbildung hast Du denn gemacht? Wie lange? Im dualen System? Vollzeitschulisch?Kann einem das BAföG verweigert werden, da man ja schon eine Ausbildung abgeschlossen hat?
Ohne Gewähr
Das ist eine Fachschulklasse, da ich ja schon eine handwerkliche Ausbildung gemacht habe.
Ich bin gelernter Kfz-Mechaniker 3,5 Jahre Ausbildungsdauer.
Es stellt sich mir die Frage ob dann mein Bafög, dementsprechend was die Eltern an Einkommen haben, gekürzt werden kann.
Also offenbar eine Fachschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Die Bedarfssätze richten sich nach den §§ 13 und 13a BAföG und sind auf diesen Seiten erläutert.Das ist eine Fachschulklasse, da ich ja schon eine handwerkliche Ausbildung gemacht habe.
Wenn das 'ne betriebliche Ausbildung war (duales System), steht sie einem BAföG-Anspruch nicht entgegen.Ich bin gelernter Kfz-Mechaniker 3,5 Jahre Ausbildungsdauer.
Wäre mit "Ja" zu beantworten.Es stellt sich mir die Frage ob dann mein Bafög, dementsprechend was die Eltern an Einkommen haben, gekürzt werden kann.
Du kannst einen Vorausleistungsantrag stellen, wenn die Eltern nicht zahlen (oder die erforderlichen Angaben nicht machen). Lass Dir mit so einem Antrag nicht zu viel Zeit, lass Dich hierzu aber vorher beraten.
Ohne Gewähr
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