hallo,
Ich habe gelesen, dass unter Umständen die Förderungshöchstdauer in manchen Fällen verlängert werden kann. Bspw. wenn man ein Kind hat und dieses ursächlich für die Verzögerung des Studiums gewesen ist.
Ich selbst habe zwar kein Kind, jedoch bin ich Pflegeperson und gesetzliche Betreuerin einer Angehörigen. Die Betreuung der Angehörigen hat dazu geführt, dass ich die Regelstudienzeit von 9.Semester nicht einhalten konnte. Die Tätigkeit als Pflegeperson betrug ca. 15 Std. die Woche.
Meine Frage ist, ob ich in solch einem Fall auch weiterhin für das 10. Semester Anspruch auf BaföG ( 50% Zuschuss) geltend machen kann.
Falls dies nicht direkt beantwortet werden kann, wäre ich sehr dankbar um einen Rat, wen ich sonst außer der BaföG Behörde fragen kann.
Vielen Dank
Duny
wenn du gesetzliche betreuerin bist, solle es keine probleme geben, da du ja offensichtlich nicht in der lage warst, mit plausiblem grund, das studium rechtzeitig zu beenden.
was hat denn das bafög amt gesagt?
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