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Thema: BAföG trotz Ausbildungsvergütung und weitere Problemchen ...

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard BAföG trotz Ausbildungsvergütung und weitere Problemchen ...

    Hallo Leute ,

    ich hoffe ich bin hier in der richtigen Abteilung mit meiner Frage und auch nicht der 100. der die stellt
    Ich habe zumindest durch Google nichts wirklich brauchbares gefunden , deshalb wollte ich euch mal fragen.

    Also es geht darum , das ich eventuell eine Ausbildung dieses Jahr anfangen könnte , ich jedoch ein paar Problem habe . Und zwar ist der Ort relativ weit weg ( müsste ca. 2 Stunden mit dem Zug/Bus fahren ) , also habe ich mir gedacht , das ich auch dahin ziehen könnte. Jetzt stellen sich aber mehrere Fragen :

    - Ich bin noch nicht volljährig ( 17) würde es aber während der 3 Jährigen Ausbildung werden , was gibts da zu beachten hinsichtlich meiner Situation >jetzt< und wie sie nachher aussieht wnen ich volljährig bin ?
    - Ich würde zwar eine Ausbildungsvergütung beziehen ( sollten ca. 650 Netto sein ) , aber bin mir nicht sicher , ob das zum leben reicht , da ich mich in dem Bereich 0 auskenne ( Miete + Zusatskosten , Verpflegung ect.. ) , könnte ich also trotz Ausbildungsvergütung BAföG wegen der Miete beantragen ? Oder habe ich ein Recht auf andere Zuschüsse ?
    -Meine Ma bezieht momentan AlgII , spielt das eine Rolle? Wenn ja inwiefern?


    Also zusammengefasst ist die eigentliche Frage : Bekomme ich mit (noch) 17 Jahren eine Wohnung und habe trotz Ausbildungsvergütung ein Anrecht auf BAföG ?



    Hoffe auf hilfreiche Erklärungen eurerseits


    Lg Deva

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Standard

    Bei dir handelt es sich um eine betriebliche Ausbildung, diese ist nach dem BAföG nicht förderungsfährig. Höchstens mit BAB, jedoch sehe ich bei der Höhe deines Einkommens keine Chancen. Du müsstest aber zu deinem Einkommen noch das Kindergeld haben und könntest Wohngeld für die neue Wohnung beantragen.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  3. #3
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    Standard

    Ah okay, von BAB habe ich noch gar nichts gehört , da informier ich mich gleich mal. Und das man in dem Fall Wohngeld beantragen kann ist mir auch neu , da werd ich auch mal nachlesen wie das so läuft.

    Also vielen Dank schonmal an dich Klausi.W für die Anregungen.

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