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Thema: Formblatt 3 !!!!!

  1. #1
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    Standard Formblatt 3 !!!!!

    Hallo!

    Ich schildere kurz mal meine Situation:

    Bin heute 23 Jahre alt

    Nach der Realschule mit 17 Jahren habe ich eine Lehre gemacht, und erfolgreich beendet ( mit 20 Jahren). Anschließend in Teilzeitform mein Fachabitur ( mit 22 Jahren) nachgeholt und in diesem Jahr die allgemeine Hochschulreife erlangt ( mit 23 Jahren)
    Kurz vor Ende meiner Lehre, mit 19 Jahren bin ich zuhause ausgezogen . habe dann bis zum 22 Lebensjahr woanders gelebt.
    Meine Eltern haben meine Lehre /Ausbildung mitfinanziert, und haben mich auch ansonsten unterstützt.
    In dem Jahr, in welchem ich mein Abitur erlangt habe, habe ich beschlossen Lehramt zu studieren(was ein kompletter Richtungswechsel ist). Und ab jetzt werden meine Eltern mich nicht mehr finanziell unterstützen, was ich auch für normal halte.

    Da ich mich dann genau zum Zeitpunkt der Abitur Erlangung
    Von meinem Freund getrennt habe, musste ich dann aus der Not heraus wieder zu meinen Eltern ziehen.

    So, und jetzt kommt meine Angelegenheit:

    Ich habe Bafög beantragt und zwar mit Vorausleistungen…
    Heute kam dann endlich der erste Bescheid und zwar beinhaltet das Schreiben, das FORMBLATT 3!!!

    Meine Eltern wissen nicht wie Sie damit umgehen sollen.
    Hat schon jemand von euch diese Situation erlebt, und erfolgreich beendet?????

    Denn eigentlich wurde mir gesagt, dass das Formblatt 3 gerade das „Blatt“ sei, welches bei elternunabhängigen BAföG nicht ausgefüllt werden muss…
    Es wäre nett wenn ihr mir helfen könnt!!!

    Danke….

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Hallo

    also elternunabhängiges BAföG gäbe es dann wenn du 3 Jahre Ausbildung und danach 3 Jahre Berufstätigkeit nachweisen kannst. Das was Du meinst sind Vorausleistungen nach § 36 BAföG und das ist eine andere Baustelle. Das Formblatt 3 müssen Deine Eltern ausfüllen das verpflichtet die ja noch zu nichts. Auch das Einkommen für 2005 müssen sie nachweisen, auch daraus entsteht keine Verpflichtung. Dann wird gerechnet wie hoch Dein Bedarf ist und erst dann kann die Vorausleistung grreifen. Wird nämlich von den Eltern was angerechnet und die sagen sie zahlen nicht, dann kriegst Du diesen angerechneten Betrag vom Amt und die gucken dann ob sie es bei den Eltern holen können.
    Wohnst du denn jetzt auch noch bei den Eltern ? Dann stehen die chancen für Vorausleistungen nämlich nicht wirklich gut.

    Gruss Andy

  3. #3
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    Standard

    ...ja, ich wohne zur Zeit bei meinen Eltern,
    da ich kein Geld habe!!!

    Doch meine Eltern wollen das Formblatt 3 nicht ausfüllen...
    Was ich auch nachvollziehen kann!!!

  4. #4
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    Standard

    dann wird es schwierig. Die Eltern sind nämlich dazu verpflichtet und können sogar mit Zwangsgeldern belegt werden wenn sie es nicht tun.
    Die sollten das ausfüllen und das Einkommen nachweisen sonst könnte das ernste Folgen haben.

    Gruss Andy

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