Guten abend,
kann mir einer sagen wie ich Schülerbafög beantrage meine Frau is´t verstorben und ich würde zum vormiúnd für meinen stiefsohn gemacht zählt auch mein einkommen für die Berechnung ???
Liebe grüsse
Thomas47
Wenn du Schüler BAföG beantragen willst, dann müsstest du dich zunächst bei der Schule erkundigen, welches Amt hierfür zuständig ist. In diesem Fall wird es der ständige Wohnsitz deines Stiefsohnes sein.
Gibt es einen leiblichen Vater, der auch das Sorgerecht hätte, würde der Wohnsitz des leiblichen Vaters maßgeblich sein.
Zu deiner Einkommensanrechnung:
Dazu weiter die Verwaltungsvorschrift:§ 11 Abs. 2 BAföG
(2) Auf den Bedarf sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen;(...)
Wenn du deinen Stiefsohn nicht adoptiert hast, kann auch nicht dein Einkommen angerechnet werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du die Vormundschaft hast oder nicht.11.2.1 Eltern sind die leiblichen Eltern oder, wenn der Auszubildende adoptiert ist, allein die Adoptiveltern.
Wenn dein Stiefsohn noch einen leiblichen Vater hat, kann dessen Einkommen angerechnet werden.
Lesezeichen