Hallo,
seit diesem Semester hat auch der 2. meiner 3 Söhne angefangen zu studieren. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob dadurch trotz meines Einkommens ein Bafög-Antrag für beide aussichtsreich ist.
Ich habe die Einkommensregelung in einem vorangegangenen Beitrag gelesen, muss aber zugeben, dass ich nicht ganz verstanden habe, welche Beträge noch über den eigentlichen Selbstbehalt hinaus anrechnungsfrei sind.
Ich bin geschieden, mein geschiedener Mann liegt erheblich unter der Freibetragsgrenze. Mein Einkommen liegt bei 2.100 Euro netto monatlich. Mein ältester Sohn, der jetzt angefangen hat zu studieren, nach einer 2-jährigen Ausbildung und anschl. 1 Jahr Erwerbstätigkeit, ist im September 25 geworden, d. h. er bekommt auch kein Kindergeld mehr. Er studiert und wohnt in München (eigene Wohnung). Mein jüngster Sohn, der bereits seit Oktober 2006 studiert, ist 20 Jahre alt. Er wohnt z. Z. noch bei seinem Vater, wird allerdings ab März 2008 für 3 Semester in Paris studieren. Der mittlere ist 22 und berufstätig.
Ich wäre sehr dankbar, wenn ich hier etwas Hilfe bekommen könnte. Ich weiß, dass mein Einkommen nicht das kleinste ist, und ich unterstütze meine Kinder auch sehr gern, trotzdem wäre es für uns alle natürlich eine Erleichterung, wenn evtl. etwas Bafög zu bekommen wäre. Es muss ja sowieso, soweit ich informiert bin, voll zurück gezahlt werden nach dem Studium.
Herzlichen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Monika
Meiner Meinung nach müsste dein ältester Sohn noch Kindergeld erhalten, wenn er studiert, da er noch nach der alten Regelung bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld erhalten sollte.
Das Bafög muss auch nicht voll zurück gezahlt werden, da es zur Hälfte als Zuschuss gezahlt wird.
Möglicherweise kannst du mit dem Bafög-Rechner bereits etwas ausrechnen.
Die Chancen stehen aber wirklich gering, wenn deine Kinder auch noch ein eigenes Einkommen haben.
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