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Thema: Über 21 und Kindergeld?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    29.12.2009
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    5

    Frage Über 21 und Kindergeld?

    Hallo in die Runde,

    ich bin auf der Suche nach Infos betr. Kindergeld auf dieses Forum gestoßen und hoffe das man mir hier vll. weiterhelfen kann!

    Der Fall ist Folgender:

    Meine Tochter ist 21 J. alt.
    Sie hat nach ihrem FOR zunächst eine Ausbildung begonnen.
    Der AG hat dann aber leider den Laden kurzfristig geschlossen und sie stand erstmal ohne Lehrstelle da.
    Nach einigen Monaten hat sie dann eine sogen. Einstiegsqualifizierung begonnen (auch moderner Sklavenhandel auf Allgemeinkosten genannt ).
    Nach mehreren Monaten mit Querelen (dem Geld hinterher rennen, 12 und mehr Stundentagen usw.) hat sie das dann abgebrochen.
    Danach war sie etwa 1 J. in Spanien und hat dort gejobbt.
    Seit sie wieder hier in D ist jobbt sie in div. Fastfoodrestaurants (denke mal die Geflogenheiten in diesen Läden sind ziemlich bekannt, wie z.B. befr. Verträge u.ä.)
    Bis sie nach Spanien ging erhielt sie bzw. wir für sie noch Kindergeld, danach nicht mehr (haben wir nicht mehr beantragt, wegen der Jobs - obwohl sie da auch kaum mehr als netto ca. 500 € verdient hat und so unter der Grenze gewesen wäre).

    Nun hat sie endlich die Kurve bekommen und will doch nochmal eine Ausbildung machen.
    Ihr letzter Vertrag endet jetzt am 31.12.09, sie hat sich bereits bei der Arge gemeldet (Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzsuchend).

    Dort wurde ihr nun gesagt das sie erst dann wieder Kindergeld bekäme, wenn sie auch tatsächlich eine Lehre antritt (also eine Lehrstelle hat).
    Das liegt, wie man sagte, an der Regelung betr. des 21. LJ.

    Nun ist sie aber doch entsprechend bei der Arge gemeldet, hat Leistungen max. in Höhe von 250-300 € zu erwarten.
    Was soll bzw. kann sie tun?
    Sie schreibt bereits Bewerbungen betr. Ausbildungsplatz, sucht natürlich auch nach nem Job (bis dahin)!
    Sie wohnt seit Mitte des Jahres, mit ihrem Freund, in einer eigenen Wohnung.

    Was ist jetzt zu tun?
    Hat sie tatsächlich keinen Anspruch oder ist das mal wieder eine der bekannten Fehlinformationen der Arge?
    Bitte helft mir doch weiter!

    Vielen Dank schon vorab!

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Ups, sorry falsche Abteilung!

    Werde den Beitrag nochmal ins richtige Forum setzen!

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