Guten Tag zusammen.
Meine Situation:
20 Jahre alt
ledig
keine Kinder
wohnhaft bei den Eltern
abgeschlossene Berufsausbildung (bürokaufmann daher Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig)
Schulform: BOSI (ein Jahr)
Habe wie fast alle hier im Forum eine Frage zum BAFÖG-Antrag bzw. Bescheid.
Ich habe so ungefähr am 10.08.07 einen Antrag auf Bafög gestellt. Ihn auch ehrlich besten Gewissens ausgefüllt und abgeschickt. Im beschriebenen BAFÖG-Antrag kam ich auf ein Gesamtvermögen von 7660 €. Ich rechnete da ich zur der Zeit unwissend war mit Null €.
Nun wurde ich doch positivüberrascht als am 28.09.2007 mir einen Betrag von 372 € rückwirkend für die letzten Monate und Monat Oktober überwiesen wurde. Dies entspricht auch auf der darauf folgende Summe von monatlich 124 die im BAFÖG-Bescheid angegeben ist.
Dachte mir alles gut und schön bis ich dann von meinem Kollegen gesagt bekam das er die volle Summe von 348€ pro Monat bekommt und das obwohl dieser Mensch in den Monaten zuvor schier das doppelte oder sogar dreifache verdiente! Er sagte mir das er unter die 5200 € Freibetrag komme! und dies durch eine Auto Anschaffung vor ungefähr einem Jahr so sei.
Da ich nun auch kein Auto besitze und bisher den Weg für die 2 Monate Schule vor den H-Ferien mit meinem Bruder in die Schule fahren konnte, da er dort arbeitete und dies nun nicht mehr möglich ist, da dieser eine andere Arbeitsstelle begonnen hat. (in einer anderen Stadt versteht sich) habe ich nun folgende Fragen:
Kann ich mir nun ein Auto in Höhe der Summe (2500 €) kaufen um unter den F-Betrag zu kommen um die 35 Km zur Schule zu fahren.
Wie kann ich dann veranlassen dass mein Bafög neu berechnet wird oder was muss ich dafür tun? (Neu-Antrag stellen, Antrag auf Aktualisierung etc. ... gibt’s so was?)
Habe bei der zuständigen BAFÖG-Stelle angefragt sprich KREISVERWALTUNG. Dort sagte ein Mann zu mir der mir klar überfordert er wüsste es nicht und nach drei gescheiterten durchstell versuchen sagte mir eine Frau das; Ich zitiere(„äh wie wieso wie sind sie den vorher dort hingekommen" [...] ich alles erklärt "... dann äh weiß auch nicht äh nein zurück treten geht nicht äh das wurde ja schon bewilligt"
Weiß auch nicht weiter bin ziemlich ratlos. Wäre um rasche Hilfe sehr dankbar!
mfg
Stefan
Wenn du ein Auto für 2500 kaufst, ist ja nicht so, dass du automatisch unter den F-Betrag kommst, schließlich hast du ja Vermögen in gleicher Höhe. Das Amt, bzw. die Gerichte sehen ein Fahrzeug auch als Vermögensgegenstand an, somit würde dein Vorhaben nichts nützen.
Dass dein Kollege so unter den Freibetrag gekommen ist, kann ich mir nur vorstellen, dass er seinen Wagen finanziert hat.
Das Amt würde einen PKW-Kauf nicht akzeptieren, da einem Schüler oder Studenten zuzumuten ist, dass er seinen Ausbildungsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufsuchen kann.
Siehe hier:
http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...434572,00.html
Gruß
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