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Thema: Bruder macht wirtschaftsschule (mittlere reife) "keine 470€ freibetrag" ?

  1. #1
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    Standard Bruder macht wirtschaftsschule (mittlere reife) "keine 470€ freibetrag" ?

    hallo

    ich mache ein auslandssemester. und habe hierfür bafög beantragt (auslandsbafög)

    nun habe ich folgendes problem:
    Sachlage:

    ich habe 2 geschwister: 1 in der 5. klasse realschule und einen bruder welcher letztes jahr seine hauptschule beendet hat und nun eine wirtschaftsschule besucht auf welcher er in 2 jahren die mittlere Reife macht.

    meiner schwester werden 470 euro freibetrag angerechnet. jedoch werden meinem bruder seit diesem jahr die 470 euro nicht mehr gewährt.
    als begründung wurde mir auf telefonisches nachfragen ( habe schulbestätigung mitgeschickt) mitgeteilt, dass er eine beruffördernde schule besitzt und somit nur noch nach § 11 IV ( http://www.******************/FAQ/paragraph/11.php ) berücksichtigt werden kann.

    dies ergibt für mich keinerlei sinn, da § 11 abs. 4 ( hiermit auch verbunden §25 I welcher regelt, dass solchen kindenr kein freibetrag mehr gewährleistet wird) nur von "anderer Auszubildender anzurechnen, die in einer Ausbildung stehen, die nach diesem Gesetz oder nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann"

    jedoch kann mein bruder kein Bafög beziehen, da er wie ( SGB 3 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) )

    noch daheim wohnt zudem sein schulweg nicht zu weit ist.

    man könnte nun argumentieren, dass es ja hier nur darum geht ob es gefördert werden "könnte" und nicht ob es gefördert wird. jedoch würde dies bedeuten dass ebenso sämtliche schüler welche die 9. klasse überschritten haben und somit anspruch auf schülerbafög etc. haben ( kenne mich hier nicht besonders aus ) den freibetrag auch nicht mehr gewährt bekommen würden.

    ich wäre sehr dankbar um eine kompetente auskunft.
    werde hier öfters reinschauen. auch bin ich gerne bereit den sachverhalt ausführlicher zu schildern.

    vielen dank

  2. #2
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    Standard

    Hallo,

    Dein Bruder hat dem Grunde nach Anspruch auf Schüler-BaföG, da Schul- und Ausbildungsart prinzipiell gefördert werden. Er bekommt jedoch das BaföG nicht, weil er die persönlichen Voraussetzngen (Schulweg) nicht erfüllt. Dennoch ist ja weiterhin der grundsätzliche Anspruch vorhanden.

    Gruß!

  3. #3
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    heisst dass dann quasi dass jeder der eine schule besucht
    nicht mehr die 470 euro freibetrag bekommt oder wie kann ich das verstehen ? warum bekommt mein bruder, indem er eine weiterführende realschule besucht eine besondere förderung ?


    würde ich etwas sehr merkwürdig finden, da ja prinzipiell jede schulart durch schülerbafög gefördert wird kann ich dies nicht ganz nachvollziehen.
    dass heisst ja, dass meine schwester in der 5. klasse realschule auch schon rein theoretisch schülerbafög bekommen könnte oder ??



    also mir wurde von seiten der hotline geraten dagegen einspruch zu erheben. allerdings bin ich mir sehr unsicher weil ich mit dem gespräch vom sachbearbeiter meine lage geschildert habe und er fest darauf bestanden hat im recht zu sein.

    wäre sehr dankbar wenn jemand mal genauere ausführungen machen könnte warum jetzt ausgerechnet mein bruder nicht mehr die 470 euro freibetrag bekommen sollte.

    danke

  4. #4
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    Standard

    Hallo,

    dass heisst ja, dass meine schwester in der 5. klasse realschule auch schon rein theoretisch schülerbafög bekommen könnte oder ??
    Nein, da eine Förderung prinzipiell erst ab 10. Klasse möglich ist.

    Gruß!

  5. #5
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    das heisst wenn meine schwester oder bruder studieren bzw. meine schwester in die 10 klasse kommt dann bekommt sie automatisch auch keine 470 euro freibetrag angerechnet ?

  6. #6
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    also sorry aber was hier geschrieben wird ist schlichtweg Blödsinn.
    Der Freibetrag für den Bruder auf der Wirtschatsschule steht Dir in Höhe von 470 € zu weil die Wirtschaftsschule nicht förderungsfähig nach dem BAföG ist. Es ist eine allgemeinbildende Schule weil sie keinen Berufsabschluss vermittelt und somit nur in bestimmten Ausnahmefällen förderungsfähig.
    Lege Widerspruch ein

  7. #7
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    @ andy

    meinst du das bringt was ??
    hatte meinen sachbearbeiter ja schonmal angerufen aber der wollte sich nicht davon abbringen lassen.

    sehe dass eben auch so dass mein bruder die normale mittlere reife macht

    was passiert denn wenn cih einen widerspruch einlege

    dass auslandsbafög ist ja maximal 640 euro

    es handelt sich bei mri um ca. den betrag von 110 euro im monat den ich weniger bekomme also auf 9 monate verteil von ca. 1000 euro

    er hatte auch zu mir gemeint dass es in zukunft auch im inland so sein wird, dass ich den freibetrag nur noch über § 11 abs.4 angerechnet bekomme.

    danke

  8. #8
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    Standard

    Hallo,

    @--> andy61 :-(

    Du schreibst

    Es ist eine allgemeinbildende Schule weil sie keinen Berufsabschluss vermittelt und somit nur in bestimmten Ausnahmefällen förderungsfähig.
    Schauen wir uns mal das Gesetz an.

    Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des Absatzes 1a erfüllt,
    Du wirst sicher nicht bestreiten wollen, daß die Wirtschaftsschule dazu gehört, wenn der Fragesteller schreibt

    und nun eine wirtschaftsschule besucht auf welcher er in 2 jahren die mittlere Reife macht.
    Zwar bekommt der Bruder das BaföG nicht, weil die persönlichen Voraussetzungen (hier also der Schulweg) nicht erfüllt sind, aber hat dem Grunde durchaus Anspruch auf BaföG.

    Und somit sind meine Aussagen weder Blödsinn noch falsch.

    Gruß!

  9. #9
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    Standard

    gibts denn niemanden hier der geschwister hat welche in der 10 klasse oder höher sind und bafög bekommen ??

    da müsste man doch dann sehen ob die die 470 euro bekommen ?

    also bei der hotline hat sie mir gesagt ich solle widerspruch einlegen, da ihrer meinung nach die wirtsschaftsschule nicht gefördert wird, bzw. mein bruder nicht bafögberechtigt ist.


    @hoppel und andi:

    woher ist denn euer wissen ? habt ihr erfahrungen damit oder sind das lediglich eurer meinungen wenn man ins gesetz schaut ?

    also das gesetz ist hier ja sehr sehr weit gefasst. nach dem gesetz müsste hier ja wirklich niemand mehr den freibetrag ab der 10. klasse bekommen so wie ich das sehe.

    allerdings kann ich mir nicht ganz vorstellen, dass kein bafög empfänger der geschwister hat die über der 10. klasse sind den freibetrag nicht mehr gewährt bekommt.

    wäre super wenn hier mal jemand posten könnte der geschwister hat die ähnliche schulen besuchen.

    ansonsten trotzdem vielen dank
    allerdings bin ich mir nun immernoch nicht sicher was ich tun soll

    gruß

  10. #10
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    Standard

    Hallo,

    allerdings bin ich mir nun immernoch nicht sicher was ich tun soll
    Ich habe nicht gesagt, daß Du keinen Widerspruch einlegen sollst - ich persönlich würde das schon aus Prinzip durchaus tun.

    also bei der hotline hat sie mir gesagt ich solle widerspruch einlegen, da ihrer meinung nach die wirtsschaftsschule nicht gefördert wird
    Ich habe mal spaßeshalber eben auch die Hotline angerufen - dort wurde mir gesagt, daß die Ausbildung (Abschluß mittlerer Reife) an einer Wirtschaftsschule selbstverständlich förderungsfähig ist...

    Gruß!

  11. #11
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    Standard

    okay eigentlich gehts Euch nichts an aber ich bearbeite seit rd. 20 Jahren BAföG Anträge.
    Die Wirtschaftsschule ist nicht förderungsfähig. Der Bruder wohnt zuhause hat also keinen Anspruch dem Grunde nach
    Da kann man natürlich sagen aber wenn er denn auswärts wohnen würde dann hätte er vielleicht. Ist aber nicht so. Er wohnt zuhause, keinen BAföG Anspruch auch dem Grunde nach nicht und somit steht Dir Freibetrag von 470 € zu.
    Leg Widerspruch ein !!!!

  12. #12
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    Standard

    Guten Morgen

    so und jetzt nochmal von vorne.

    Die Wirtschaftsschule ist nur dann nach dem BAföG förderungsfähig wenn der Auszubildende beide Voraussetzungen nämlich
    a. den Schubesuch einer allgmeinbildenden Schule ab Klasse 10 und
    b. die auswärtige Unterbring
    erfüllt.
    Da er nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllt nämlich den Schulbesuch aber nicht auswärts wohnt besteht dem Grunde nach kein BAföG Anspruch. Das kann die Hotline oder wer auch immer anders sehen, das ist falsch.
    Du kannst allerdings folgendes tun.
    Lege Widerspruch ein und lass gleichzeitig Deinen Bruder bei der zuständigen Kreis oder Stadtverwaltung einen BAföG Antrag stellen. Der wird dann abgelehnt aus den o.g. Gründen und diesen Ablehnungsbeschied legst Du dann Deinem Studentenwerk vor.

    Gruss Andy

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