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Thema: Studienabruch nach 4 Semestern und jetzt BAB??

  1. #1
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    Standard Studienabruch nach 4 Semestern und jetzt BAB??

    Hallo,
    ich bin 25 JAhre und habe mein Studium nach vier Semestern abgebrochen(das zählt doch schon als Erstausbildung??) und mache jetzt eine Ausbildung und habe noch einigem Hin und Her BAB erhalten.

    Der Hake daran von den 507 Euro werden 321Euro von meiner "kreditbelasteten" Mutter zurückgefordert.

    >>Ist meine Mutter denn überhaupt noch unterhaltverpflichtet? Ich habe ja schließlich vier Semester "vergebens" studiert.

    >> Laufe ich dadurch Gefahr, dass mein BAB-Anspruch erlischt, wenn meine Mutter behauptet Sie sei aufgrund des versauten Studiums nicht mehr Unterhaltsverplichtet sei?
    (Nicht das die BAB stelle dann sagt"jetzt gibt es gar nichts mehr. Für uns ist die jetzige Ausbildung auch keine Erstausbildung.")


    Ich hoffe auf Eure Hilfe und Danke euch im voraus.

    Euer "neuer" Damu

  2. #2
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    Hallo,

    das abgebrochene Studium ist keine Erstausbildung und Deine Mutter insofern weiter unterhaltsverpflichtet.

    Gruß!

  3. #3
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    ich habe aber irgendwo gelesen, dass die Eltern nach vier Semestern"ohne Abschluss", dies als argument nutzen können um nicht weiter unterhaltsverpflichtet zu sein!
    So nach dem Motto:"wir müssen nicht ein leben lang zahlen. Wir sind doch zwei Jahre für die Erstaubildung + abi ect aufgekommen"

    Kann das sein, hat jemand was davon gehört?

    Gruß damu

  4. #4
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    Hallo,

    es kommt maßgeblich darauf an, warum Du das Studium abgebrochen hast. Pauschal kann das von Dir genannte Argument jedenfalls nicht angewandt werden.

    Gruß!

  5. #5
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    Wenn meine mutter schreibt: "Mein Sohn hat nicht gemacht und war stinkend faul(was sogar stimmt)"? wie kommen solche Argumente an??

    Bzw. wie müsste Si, oder zählt e die situation darstellen um eine Chance zu haben aus der Sache rauszukommen?

    LAufe ich damit gefahr kein BAB zu erhalten, oder zählt die Ausbildung(für BAB Stelle) auf jeden Fall als Erstausbildung?

    Danke!! Damu

  6. #6
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    Hallo,

    ein bißchen mehr Anforderungen werden schon an einer Unterhaltsverweigerung gestellt. Ich bitte jedoch um Verständnis, daß ich darauf nicht näher eingehe - erstens ist das ganze recht kompliziert und zweitens gebe ich keine Anleitungen oder Hinweise für Eltern, sich (unberechtigt) aus ihrer Unterhaltspflicht heraus zu mogeln (was ich jetzt nicht Deinen Eltern unterstellen will).

    Gruß!

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