Hallo, ich habe bitte eine Frage und hoffe auf kompetente Hilfe.
Ich bin erwerbstätig (öffentl. Dienst), aber zZ im Erziehungsurlaub. Habe während meiner Berufstätigkeit ein Studium an einer Uni gemacht (berufsbegleitend, mit Präsenzwochen in meinem Urlaub), stand meinem Arbeitgeber zu 100% zur Verfügung und tue das ab Apr 08 auch wieder. Während meines Erziehungsurlaubes (meine Tochter ist 8 Monate) habe ich fin Probleme (alleinerziehend) und brauche Unterstützung. Die Arge weißt mich ab, weil ich mein Studium fortführe (bin aber im Erziehungsurlaub!). Mit der Begründung, ich wäre Student. Bin aber eigentlich und hauptsächlich Arbeitnehmer im Erz.urlaub, der so nett ist, sein berufsbegleitendes Studium trotzdem fertig zu machen. Worauf habe ich wirklich Anspruch?
Vielen Dank!
wenn du studentin bist, so wie du es ja hier erzählst, hast du anspruch auf bafög.
anspruch auf bafög schließt anspruch auf hartz iv aus![]()
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