Hallo!
Ich wurde nach dem Zivi von der Uni abgelehnt und war daraufhin ein Jahr arbeitslos. Allerdings nicht arbeitslos gemeldet, da ich so über die Runden gekommen bin. Jetzt habe ich einen Studienplatz und frage mich, ob dieses eine Jahr eventuell meinen Bafög-Anspruch beeinträchtigt. Kann mir jemand eventuell was dazu sagen?
Grüße!
das jahr des zivildienstes beeinträchtigt den anspruch nicht...es verlängert ihn![]()
Ich hätte auch noch eine Frage zum Bafög. Ich möchte gerne nächsten Sommer eine Ausbildung zur Erzieherin anfangen und möchte Bafög beantragen. Habe aber einige Fragen.
Ich habe gelesen, dass das Gehalt der Eltern von vor zwei Jahren berücksichtigt wird, was in meinem Falle dann von 2005 wäre. 2005 hatte mein Vater noch Arbeit, seit 01.01.06 ist er jedoch arbeitslos. Wird das berücksichtigt, auch wenn er 2005 noch nicht arbeitslos war? Immerhin kann er mich ja jetzt nicht mehr finanzieren, was er 2005 vielleicht gekonnt hätte.
Außerdem habe ich noch einen Sparbrief mit ca. 1.500 €. Könnte es passieren, dass sie meinen Antrag ablehnen und mich zwingen auf diesen Sparbrief zurück zu greifen?
Wäre dankbar für einige Antworten.
hallo kim,
das erst einmal zu deiner frage, ob der sparbrief aufgelöst werden muss:
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg-...nrechnung.html
zum einkommen deines vaters:
das einkommen wird, wie du schon beschrieben hast, von 2005 angerechnet, für 2007.
ziel des bafög ist ja, nur dann zu zahlen, wenn der auszubildende seine ausbildung nicht mit eigenen mitteln finanzieren kann.
wenn du aber eine ausbildung zur erzieherin beginnst, dann bekommst du ausbildungsgehalt oder täusche ich mich da etwa?
gruß
Ja, da täuschst du dich. Die Ausbildung als Erzieherin teilt sich in eine zweijährige schulische Ausbildung und einem Anerkennungsjahr (Praktikum) auf. Während des schulischen Teils erhält man KEIN Gehalt.Zitat von Pikary
Kann mir keiner weiterhelfen???
Also, zu dem Einkommen wäre noch zu erwähnen, dass ein Aktualisierungsantrag für die Anrechnung des Einkommens gestellt werden kann, so dass das laufende Einkommen deines Vaters berücksichtigt wird, siehe hier:
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg-...einkommen.html
Zu dem Teil deiner Ausbildung ist zu sagen, dass es sich um eine "Lehre" handelt und diese grundsätzlich nicht förderungsfähig ist.
LG
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