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Thema: Stipendium und Bafög

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    1

    Standard Stipendium und Bafög

    Hallo Leute,

    folgende knifflige Fragen:
    1.Frage:
    Ich bekomme seit 4 Semsetern Bafög-Höchstsatz.
    Nun werde ich aber Anfang März 2010 ein Stipendium erhalten.
    Dort bekomme ich 250€ /Monat.
    Bekomme ich dann immer noch den vollen Bafög-Satz oder
    werden die 250€ angerechnet??

    2. Frage:
    Ich bin schon 25 und muss meine Krankenkassebeiträge (Studentarif 55€) selbst bezahlen.
    Nun mach ich seit Oktober ein Praktikum und bekomme dort ein Entgeld von 600€.
    Bafög werd ich ja keines bekommen, was ist aber mit dem Zuschuss für die Krankenkasse??
    Würd ich den bekommen?

    Danke schon mal im Vorraus...

    Lg

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    zur 1. Frage:
    Ob der Betrag aus dem Stipendium angerechnet wird, richtet sich nach seiner Zweckbestimmung. Hierzu ein Zitat aus § 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG - Einkommensbegriff

    (3) Als Einkommen gelten ferner in Höhe der tatsächlich geleisteten Beträge

    1. Waisenrenten und Waisengelder, die der Antragsteller bezieht,

    2. Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Gesetz,
    weiter dazu in Abs. 4 Nr. 4

    (4) Nicht als Einkommen gelten
    (...)
    4. Einnahmen, deren Zweckbestimmung einer Anrechnung auf den Bedarf entgegensteht; dies gilt insbesondere für Einnahmen, die für einen anderen Zweck als für die Deckung des Bedarfs im Sinne dieses Gesetzes bestimmt sind.
    Wenn also das Stipendium zur Deckung deiner Lebenshaltungskosten, Wohnkosten, Ausbildungskosten etc. dient, was das BAföG auch tut, dann wird es angerechnet, da es mit dem BAföG zweckidentisch ist. Wird aber das Stipendium z.B. für herausragende Leistungen gezahlt, also eine Art Prämie, so wird es nicht angerechnet.

    zur 2. Frage
    Die Beiträge zur Krankenversicherung sind keine selbständigen Beiträge. Sie sind Erhöhungsbeiträge des BAföG Bedarfs. Wenn du also kein BAföG aufgrund zu hohen Einkommens erhältst, wirst du diese Erhöhungsbeträge ebenfalls nicht erhalten. Weitere Infos zu den Erhöhungsbeträgen findest du in § 13a BAföG.

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