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Thema: Unterhalt im Aufbaustudium

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Unterhalt im Aufbaustudium

    Hallo,

    ich bin 22 Jahre alt und werde im März 2010 mit meinen Studium Maschinenbau in der regulären Studiendauer von 7 Semestern fertig.
    Im Anschluss an dieses möchte ich ein Masterstudium was auf dieses aufbaut beginnen. Weitere 3 Semester (ca. 1,5 Jahre)



    Bis jetzt beziehe ich 280 Euro Unterhalt von meinen Vater +Kindergeld.
    Hab ich weiterhin Anspruch auf Unterhalt??

  2. #2
    Super-Moderator
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    Hallo,

    ja.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Super danke für die schnelle Antwort

    kann ich das irgendwo nachlesen?? Link?? bräuchte was handfestes zum ausdrucken

  4. #4
    Super-Moderator
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    Hallo,

    Da der Master auf den Bachelor aufbaut, ist der Bachelor nicht als abgeschlossene Erstausbildung zu werten. Daher zählt der Master ebenso zur Erstausbildung, wenn sofort nach dem Bachelor die Master-Ausbildung begonnen wird.

    Einen Link habe ich dazu auf der schnelle nicht - erinnere mich morgen daran, dann habe ich (hoffentlich) mehr Zeit.

    Gruß!

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