Hallo,
ich bin 22 Jahre alt und werde im März 2010 mit meinen Studium Maschinenbau in der regulären Studiendauer von 7 Semestern fertig.
Im Anschluss an dieses möchte ich ein Masterstudium was auf dieses aufbaut beginnen. Weitere 3 Semester (ca. 1,5 Jahre)
Bis jetzt beziehe ich 280 Euro Unterhalt von meinen Vater +Kindergeld.
Hab ich weiterhin Anspruch auf Unterhalt??
Hallo,
ja.
Gruß!
Super danke für die schnelle Antwort
kann ich das irgendwo nachlesen?? Link?? bräuchte was handfestes zum ausdrucken![]()
Hallo,
Da der Master auf den Bachelor aufbaut, ist der Bachelor nicht als abgeschlossene Erstausbildung zu werten. Daher zählt der Master ebenso zur Erstausbildung, wenn sofort nach dem Bachelor die Master-Ausbildung begonnen wird.
Einen Link habe ich dazu auf der schnelle nicht - erinnere mich morgen daran, dann habe ich (hoffentlich) mehr Zeit.
Gruß!
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