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Thema: Kein Bafög trotz keiner Kohle

  1. #1
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    1

    Standard Kein Bafög trotz keiner Kohle

    Ich habe da mal ne Frage und ich weiss nicht genau, ob ihr mir helfen könnt, aber fragen kostet ja nichts

    Also ich habe meinen Bafög Antrag gestellt und habe den bescheid bekommen, dass ich kein Bafög bekomme. Dies finde ich jedoch irgendwie unfair, da weder meine Mutter (bei der ich wohne) noch mein Vater viel Geld zur Verfügung haben.

    Meine Mutter ist seit dem 1.07 Arbeitslos geworden (Aktualisierungsantrag wurde gestellt). Und mein Stiefvater verdient monatlich netto ca. 1300€. Das Arbeitslosengeld meiner Mutter beträgt ca 1200€. Nach Abzug der Miete von 700 € und anderer Kosten wie Versicherung, Auto usw.. bleibt dort gerade noch was zum leben, da sie auch noch Schulden zurückzahlen müssen, die man nach meinem Wissen auch beim Bafög Antrag nicht angeben kann.

    Mein Vater wohnt mit meiner Steifmutter in einem Eigenheim und verdient ca 1400€ netto. Meine Stiefmutter bezieht eine Arbeitsunfähigkeitsrente von ca 400€ monatlich. Diese beiden müssen auch noch für meine Pflegebedürftige Stiefoma(also die Mutter meiner Stiefmutter) aufkommen. Aber auch dies wird bei einem Antrag nicht berücksichtigt. Wie man sich denken kann, bleibt für die beiden auch nicht gerade viel zum Leben über. Das Bafögamt sagt, dass ich von meinem Vater bis 277€ monatlich bekommen muss und den Rest von meiner Mutter. Dabei bin ich davon überzeugt, dass mein vater die 277€ nicht bezahlen kann ohne jeden Monat schulden zu machen, wenn sie in ihrem Haus wohnen bleiben wollen.Auch hier ist schon ein kleiner Schuldenberg angewachsen.

    Ich kenne viele leute die Bafög bekommen, obwohl die Eltern um einiges besser leben, als meine, dies ist für mich immer total unverständlich.

    Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen, mit Tipps und Tricks oder Dingen die ich vielleicht bei meinem Antrag vergessen haben könnte.


    Mit freundlichen Grüßen,


    D.M.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    das problem ist, dass nicht die tatsächlichen kosten deiner eltern berücksichtigt werden sondern feste sätze. demnach ergibt sich ein ulteranspruch deinerseits gegenüber deinen eltern...egal ob diese zahlen können oder nicht

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