Hallo zusammen,
eine Frage, die uns derzeit sehr beschäftigt...
Noch wohnt mein Freund bei seinen Eltern in der Pfalz, studiert aber in BW. Um die tägliche, sehr stessige und oft stundenlange Pendelei zu vermeiden, erwägen wir, daß er zu mir nach BW zieht.
Wird mein Gehalt (derzeit Kurzarbeit) auf seine Bafög-Zahlungen angerechnet, sprich: ist mit einer Kürzung des Bafögs zu rechnen, wenn er zu mir ziehen würde?
Nein, so lange ihr nicht verheiratet seid, habt ihr keinerlei Unterhaltsverpflichtungen untereinander. Demzufolge darf auch dein Einkommen nicht angerechnet werden. Dies ist nur der Fall beim Einkommen der Eltern und des Eheagatten.
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