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Thema: Bafög wurde wegen Schwester gekürzt

  1. #1
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    Unglücklich Bafög wurde wegen Schwester gekürzt

    Hallo Mitgenossen oder besser gesagt Mitleidende.

    Ich habe ein sehr grosses Problem und erhoffe mir hier einen möglichen Rat ein zu holen.

    Folgende Tatsache:

    Ich studiere an einer Uni und bin zur Zeit im 5 Semester, heute habe ich mein Konto konrolliert und festgestellt das ich anstatt 350€ lediglich 112€ von der Kasse überwiesen bekommen habe.

    Ich habe erst angenommen das es ein Fehler ist und sofort meiner Sachbearbeiterin geschrieben die mir wie folgt geantwortet hat:

    "Sehr geehrter Herr...,

    es wurde bereits der Hinweis auf dem Bescheid vom 29.04.09 (Seite 2) gegeben, das ab 10.09 der Bescheid geändert wird, weil ... die Ausbildung beendet hat."

    Nun meine Frage an euch alle.
    Ich habe eine eigene Wohnung,lebe also nicht mit meinen Eltern zusammen, meine Schwester hat natürlich seitdem sie die Ausbildung bekommen hat auch eine eigene Steuerkarte.
    Nun ist sie seit dem 1.10.09 arbeitslos gemeldet ,da sie bei der Firma nicht übernommen wurde.

    Kann mir jemand bitte erklären weswegen mir das Bafög gekürzt wurde, ja ich habe eine Antwort bekommen aber diese ist meiner Meinung nach nicht logisch.

    Ich habe doch finanziell rein garnichts mit meiner Schwester zu tun.
    Wenn sie mehr verdienen würde, und mir aufgrund dessen die Leistung gekürzt werden würde,wäre es mir einleuchtender als so!

    GIbt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

    Ich bin echt ratlos da ich momentan im Ausland bin. noch 3 Wochen und nun meinen Rückflug und alles andere mit 200€ finanzieren muss.

    Bitte um schnellstmögliche Antwort

    Vielen Dank

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Die Schwester hat insofern etwas mit deinem BAföG zu tun, als dass dein BAföG elternabhängig gezahlt wird. Dadurch, dass deine Schwester aus der Ausbildung raus ist, müssen deine Eltern rechtlich keinen Unterhalt mehr für sie zahlen. Damit entfällt auf das Einkommen deiner Eltern der Freibetrag nach § 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG. Daraus resultiert, dass ein höheres Einkommen deiner Eltern auf dein BAföG angerechnet wird - ergo:weniger BAföG.

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