+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Ein paar Fragen zum Erstantrag

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    16.09.2009
    Beiträge
    4

    Standard Ein paar Fragen zum Erstantrag

    Hallo Leute,
    ich habe ein paar Fragen zu meinem Erstantrag.

    Vorweg erstmal was über meine Lage:
    Ich hab im März mein Abi gemacht und werde ab dem Wintersemster in Mainz anfangen zu studieren. Meine Eltern sind geschieden, ich wohne bei meiner Mutter und ihrem Ehemann (also mein Stiefvater), die beiden haben auch noch einen Sohn (8 Jahre) zusammen. Meine Mutter arbeitet auf 400€ Basis und mein Stiefvater hat einen "ganz normalen Job" (wie nennt man das? ^^ ). Mein Vater wohnt weiter weg und hat ebenfalls einen 8jährigen Sohn, ist aber nicht mehr verheiratet.

    Meine ersten allgemeinen Fragen:
    Ich konnte im Antrag nichts über den Unterhalt meines Vaters finden, muss der denn nicht irgendwo angegeben werden? Genauso wenig wird nach dem Einkommen meines Stiefvaters gefragt.

    Jetzt ein paar Kleinigkeiten:

    Formblatt 1:

    Zeile 72: Bewilligungszeitraum; Da weiß ich nicht genau, was da hinkommt und mir wurde gesagt, ich solle da alles durchstreichen weil ich ja kein Einkommen habe.

    Zeile 105: Höhe des Bank- und Sparguthabens; Dort steht, dass man Belege über ein Girokonto beilegen muss. Ich habe ein kostenfreise Konto bei der Sparkasse und da ist nun wirklich nicht viel drauf. Jeden Monat kommt da zwar der Unterhalt meines Vaters drauf, aber das wars auch schon. Muss ich dann einen Kontoauszug kopieren oder was wollen die da sehen?


    Formblatt 3 (Mutter):

    Zeile 11: blöde Frage, wenn man auf 400€-Basis arbeitet, ist man dann Arbeiter oder Angestellter?

    ab Zeile 12: Ich habe, wie gesagt, einen Halbbruder, der in die 2. Klasse geht. Ich habe dort dann als Ausbildungsstätte "Grundschule" eingetragen und derzeitige Klasse "2. Klasse". Aber was kommt bei "Art der Ausbildungsverhältnisse; Ausbildungsanfang/-Ende; vorraussichtlicher Abschluss hin?

    ab Zeile 53: Da Meine Mutter auf 400€-Basis arbeitet, hat sie keine Einkommenssteuer oder Lohnsteuerjahresausgleich (was auch immer das ist). Dort haben wir überall "nein" angekreuzt. Dann steht da was von wegen "Veranlagung erfolgte zusammen mit" und dort sagte mein Stiefvater müssen wir "dem derzeitigen Ehemann" ankreuzen und sein Finanzamt + Steuernummer angeben. Stimmt das so und muss da irgendwie seine Einkommenssteuer beigelegt werden?
    Dann noch weiter unten zur kirchensteuer, da zahlt sie keine, also 0€ hinschreiben?!

    Zeile 60/61: Da waren wir uns auch nicht sicher, aber meine Mutter meinte, wir müssen das untere ankreuzen und ihr Jahreseinkommen beträgt dann ja 12*400€=4800€ ? Brauch sie da auch sowas wie einen Einkommensbescheid? Hat sie nämlich keinen glaub ich.

    Zeile 82: Was sind weitere Einnahmen nach der Bafög-Einkommensverordnung? Sie hat vor ein paar Jahren ein Erbe erhalten, muss das da irgendwie rein? (Davon ist aber nix mehr da weil sie es vertraglich verliehen hat, wir wurden jedoch verar**** und diese Person, die unser Geld hat, ist nun auch im Gefängnis, aber wir haben es trotzdem nicht zurück bekommen...)

    Nun noch was zu den anderen Formblättern

    "Erklärung zu §7 BAföG": Dort trage ich ja ein, wo und was ich studiere. Meine Frage, was schreibe ich bei angestrebte Abschlussprüfung hin? Wenn ich einfach nur Mathe studiere und erstmal Bachelor mache, muss dann da nur Bachelor hin und in das erste Kästchen Mathematik?

    "Vermögenserklärung": Brauche ich das Blatt, wenn ich eh kein Vermögen habe?

    "Schulischer und beruflicher Werdegang": Da hab ich als erstes Gymnasium hingeschrieben, dazu beide Schulpraktika eingetragen und als letztes noch meinen Nebenjob den ich mal hatte als Aushilfskraft mit 160€ monatlichem Gehalt. Stimmt das so?

    Oh Gott, das sind wirklich viele Fragen, aber ich hab halt Angst, dass ich da was falsch mache und am Ende noch "bestraft" werde...

    Achja, was ist, wenn mein Vater das Formblatt 3 nicht ausfüllen will? Habe mit ihm nicht mehr den besten Kontakt, habe es ihm einfach mal zugeschickt, aber noch nichts von ihm erhalten. Was soll ich denn machen, wenn er es einfach nicht ausfüllt?

    Ich hoffe, ihr könnt mir bei meinen Fragen helfen =)

    Liebe Grüße
    Danni

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    Zitat Zitat von Hamster Beitrag anzeigen
    Meine ersten allgemeinen Fragen:
    Ich konnte im Antrag nichts über den Unterhalt meines Vaters finden, muss der denn nicht irgendwo angegeben werden?
    Der Unterhalt deines Vaters an dich hat keine Bedeutung für das BAföG, da er nicht als Einkommen angerechnet wird.

    Genauso wenig wird nach dem Einkommen meines Stiefvaters gefragt.
    Dein Stiefvater wird im Antrag auch nirgends auftauchen, da er dir rechtlich nicht zu Unterhalt verpflichtet ist.

    Formblatt 1:

    Zeile 72: Bewilligungszeitraum; Da weiß ich nicht genau, was da hinkommt und mir wurde gesagt, ich solle da alles durchstreichen weil ich ja kein Einkommen habe.
    Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel 12 Monate.

    Zeile 105: Höhe des Bank- und Sparguthabens; Dort steht, dass man Belege über ein Girokonto beilegen muss. Ich habe ein kostenfreise Konto bei der Sparkasse und da ist nun wirklich nicht viel drauf. Jeden Monat kommt da zwar der Unterhalt meines Vaters drauf, aber das wars auch schon. Muss ich dann einen Kontoauszug kopieren oder was wollen die da sehen?
    Wäre nur interessant, wenn du Vermögen von mehr als 5.200€ hättest. Wenn du es nicht hast, kreuzt du an, dass du nicht über den Vermögensfreibetrag hinauskommst.


    Formblatt 3 (Mutter):

    Zeile 11: blöde Frage, wenn man auf 400€-Basis arbeitet, ist man dann Arbeiter oder Angestellter?
    Dies ist eine Unterscheidung, die es früher in der Rentenversicherung gab. Diese wird aber meines Wissens nicht mehr praktiziert, so dass es keine Rolle spielt. Es sind alles nur noch Angestellte.

    ab Zeile 12: Ich habe, wie gesagt, einen Halbbruder, der in die 2. Klasse geht. Ich habe dort dann als Ausbildungsstätte "Grundschule" eingetragen und derzeitige Klasse "2. Klasse". Aber was kommt bei "Art der Ausbildungsverhältnisse; Ausbildungsanfang/-Ende; vorraussichtlicher Abschluss hin?
    Da musst du nichts eintragen. Hier geht es einfach darum festzustellen, ob dein Bruder eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung macht. Wenn er die 2. Klasse besucht, ist dies eher ausgeschlossen

    ab Zeile 53: Da Meine Mutter auf 400€-Basis arbeitet, hat sie keine Einkommenssteuer oder Lohnsteuerjahresausgleich (was auch immer das ist). Dort haben wir überall "nein" angekreuzt. Dann steht da was von wegen "Veranlagung erfolgte zusammen mit" und dort sagte mein Stiefvater müssen wir "dem derzeitigen Ehemann" ankreuzen und sein Finanzamt + Steuernummer angeben. Stimmt das so und muss da irgendwie seine Einkommenssteuer beigelegt werden?
    Dann noch weiter unten zur kirchensteuer, da zahlt sie keine, also 0€ hinschreiben?!
    Die Einkommensteuer wird beim BAföG anteilig dem Einkommen zugerechnet, daher muss der Stiefvater genannt werden. Zumindest kann man diese Beträge aus dem Einkommensteuerbescheid entnehmen. Wenn Wenn keine Kirchensteuer gezahlt wurde, dann mit 0 eintragen.

    Zeile 60/61: Da waren wir uns auch nicht sicher, aber meine Mutter meinte, wir müssen das untere ankreuzen und ihr Jahreseinkommen beträgt dann ja 12*400€=4800€ ? Brauch sie da auch sowas wie einen Einkommensbescheid? Hat sie nämlich keinen glaub ich.
    Dieses Einkommen liegt deutlich unter dem Freibetrag, so dass hier nichts nachgewiesen werden muss.

    Zeile 82: Was sind weitere Einnahmen nach der Bafög-Einkommensverordnung? Sie hat vor ein paar Jahren ein Erbe erhalten, muss das da irgendwie rein? (Davon ist aber nix mehr da weil sie es vertraglich verliehen hat, wir wurden jedoch verar**** und diese Person, die unser Geld hat, ist nun auch im Gefängnis, aber wir haben es trotzdem nicht zurück bekommen...)
    Ein Erbe ist Vermögen und kein Einkommen. Da Vermögen der Eltern nicht berücksichtigt wird, muss hier keine Eintragung erfolgen.

    Nun noch was zu den anderen Formblättern

    "Erklärung zu §7 BAföG": Dort trage ich ja ein, wo und was ich studiere. Meine Frage, was schreibe ich bei angestrebte Abschlussprüfung hin? Wenn ich einfach nur Mathe studiere und erstmal Bachelor mache, muss dann da nur Bachelor hin und in das erste Kästchen Mathematik?
    Welchen Abschluss du anstrebst, musst du schon selbst wissen. Wenn es Bachelor in Mathe ist, so schreibst du das so hin

    "Vermögenserklärung": Brauche ich das Blatt, wenn ich eh kein Vermögen habe?
    Nein

    "Schulischer und beruflicher Werdegang": Da hab ich als erstes Gymnasium hingeschrieben, dazu beide Schulpraktika eingetragen und als letztes noch meinen Nebenjob den ich mal hatte als Aushilfskraft mit 160€ monatlichem Gehalt. Stimmt das so?
    Ja, wobei der Nebenjob hier nicht erwähnt werden müsste, da er weder schulischer noch beruflicher Werdegang ist.

    Achja, was ist, wenn mein Vater das Formblatt 3 nicht ausfüllen will? Habe mit ihm nicht mehr den besten Kontakt, habe es ihm einfach mal zugeschickt, aber noch nichts von ihm erhalten. Was soll ich denn machen, wenn er es einfach nicht ausfüllt?
    Dem BAföG Amt Bescheid geben. Die werden ihn dann schriftlich auffordern und nötigenfalls zwingen.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    16.09.2009
    Beiträge
    4

    Standard

    Vielen vielen Dank für die ausführlichen Antworten, hat mir schon sehr viel weiter geholfen

    Jedoch noch ein paar Kleinigkeiten

    Die Einkommensteuer wird beim BAföG anteilig dem Einkommen zugerechnet, daher muss der Stiefvater genannt werden. Zumindest kann man diese Beträge aus dem Einkommensteuerbescheid entnehmen. Wenn Wenn keine Kirchensteuer gezahlt wurde, dann mit 0 eintragen.
    Das hab ich noch nicht so ganz verstanden. Also meine Mutter zahlt keine Kirchensteuer, mein Stiefvater jedoch schon (deshalb musste ich ihn ja angeben, oder? Das aber auch ohne seinen Namen? ). Muss ich jetzt seinen Einkommenssteuerbescheid dazu legen oder nicht?

    Das mit dem Girokonto; Ich habe natürlich nicht so viel Geld, dass es über den Freibetrag hinaus geht, aber da kann man ja nirgendwo ankreuzen, ob es mehr ist oder nicht. Da ist blos ein Kästchen, in dem man den Betrag des "Vermögens" eintragen soll. Aber der ändert sich ja ständig

    Welchen Abschluss du anstrebst, musst du schon selbst wissen. Wenn es Bachelor in Mathe ist, so schreibst du das so hin
    Also nur den Abschluss eintragen, den ich vorerst anstrebe? Denn ich will danach, wenn ich es schaffe vorrausgesetzt, noch den Master machen.

    Da musst du nichts eintragen. Hier geht es einfach darum festzustellen, ob dein Bruder eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung macht. Wenn er die 2. Klasse besucht, ist dies eher ausgeschlossen
    Also die restlichen Felder einfach frei lassen?

    Und eine letzte Frage (hoffentlich):
    Mein Stiefvater bekommt noch monatlich Miete von dem Haus, dass er vermietet. Aber da mein Stiefvater mit Bafög nichts zutun hat, ist das wohl egal, richtig? Dachte nur, weil es ja sozusagen in unser "Haushaltsgeld" mit reinfließt.

    Nochmals vielen Dank für die Antworten. Ich hoffe, es klappt alles =)

    PS: Wieviel darf mein Vater (also leiblicher) höchtens verdienen, damit ich Bafög bekomme?

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Paar fragen zum Meisterbafög
    Von Kollieh im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 08.02.2011, 20:02
  2. ein paar fragen
    Von manemi83 im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 16.06.2010, 09:48
  3. Erstantrag, viele Fragen
    Von fbtb im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 19.07.2009, 13:14

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein