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Thema: Anspruch durch Heirat - BAföG und Wohngeld?

  1. #1
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    Frage Anspruch durch Heirat - BAföG und Wohngeld?

    Hallo erstmal,

    zur Zeit mache ich noch meine Hochschulreife (13.Klasse) und plane ab nächstem Jahr zu studieren. Gemeinsam mit dem Uni-eintritt möchten meine Freundinn und ich auch heiraten.

    Da meine Eltern aber "gut" verdienen, habe ich momentan kein Anspruch auf Bafög.

    Dazu meine erste Frage:
    Wie sieht das denn aus, wenn ich verheiratet bin? Gibt es da unterschiede?

    Ich selber arbeite auf 400€-Basis und meine Freundinn ist auch noch Schülerin.

    Nun gibt es auch Probleme mit der Wohnungssuche. Also zweite Frage:
    Habe ich ab dann auch einen Anspruch auf Wohngeld?

    Das Problem ist, das hier im Rhein-Main Gebiet die Mieten auch für eine Ein-Zimmer Wohnung sehr hoch sind. Da ich kein gutes Verhältnis zu meinem Vater habe, möchte auch er Miete von mir beziehen, wenn ich in seinem Haus eine Etage bekomme.

    Also die dritte Frage:
    Habe ich, falls ich in seinem Haus bleibe und Miete an ihn zahle, auch Anspruch auf Wohngeld?

    Und die vorerst letzte Frage:

    Stimmt das, das der zu zahlende Freibetrag eines verheirateten auf das doppelte steigt? Also das ich schließlich mehr arbeiten kann, und das Geld dennoch nicht versteuert wird!

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der zahlreichen Fragen!

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Wenn du jetzt kein BAföG bekommst, wirst du auch keines bekommen, wenn du verheiratet bist. Wohngeld wirst du auch nicht bekommen, da du dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hast, dieses aber aufgrund des Einkommens deiner Eltern nicht gezahlt wird.

    Wenn du aber volljährig bist und auswärtig untergebracht, kannst du 640€ an Barunterhalt von deinen Eltern fordern.

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