Hallo,
seit Tagen setzte ich mich mit diesem Thema auseinander, durchstöber das I-Net. Leider werden die Dörfer immer "böhmischer". Ich hoffe, hier kann mir einer weiterhelfen.
Meine Situation ist wie folgt:
Meine Berufsausbildung (Bürokauffrau) habe ich 2000 abgeschlossen und arbeit seitdem auch in diesem Beruf.
Im Februar 2010 werde ich vorraussichtlich eine Ausbildung zur Erzieherin an einer Fachschule machen und gleichzeitig meine Fachhochschulreife erwerben.
Zu diesem Zeitpunkt werde ich 30 sein. Ich lebe noch zu Hause.
Steht mir BaföG zu? Oder Meister BaföG? Oder irgendwas? Denn von irgendwas muß ich doch noch leben :-)
Viele Grüße
daianyra
Hallo,
Kurz und schmerzlos - es besteht maximal Anspruch auf Wohngeld. Ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe dürfte nicht bestehen, da es sich bei der Zweitausbildung um eine nicht auf die Erstausbildung aufbauende Geschichte handelt. Ein Anspruch auf ALG II ist ausgeschlossen, womit maximal der Wohngeldanspruch bleibt. Ob dieser jedoch besteht kann ich anhand fehlender Angaben Deinerseits nicht beurteilen.Steht mir BaföG zu? Oder Meister BaföG? Oder irgendwas? Denn von irgendwas muß ich doch noch leben :-)
Gruß!
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